KANBrief 2/10

Arbeitsschutz und Normung in Rumänien

In Vorbereitung auf den Beitritt zur EU am 1. Januar 2007 hat Rumänien auch seine Arbeitsschutzgesetzgebung an die europäischen Rechtsvorschriften angeglichen. Zentrale Bedeutung kommt dem Gesetz 319/2006 über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu, das die europäische Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in rumänisches Recht umsetzt und die Zuständigkeiten von Behörden, Institutionen und Arbeitgebern regelt.

Die federführende Zuständigkeit für den Bereich Arbeitsschutz liegt beim Ministerium für Arbeit, Familie und Soziale Sicherung (Ministerul Muncii, Familiei ¸si Protectiei Sociale). Es legt die nationale Politik fest, erarbeitet Gesetzesvorlagen zur Umsetzung der nationalen Strategien und überwacht die Anwendung der Rechtsvorschriften. Zudem erstellt das Ministerium branchenbezogene Forschungsprogramme und unterstützt diese gegebenenfalls finanziell. In Form von Verordnungen gibt das Ministerium die Übernahme der im EU-Amtsblatt veröffentlichten europäischen Normen als rumänische Normen (standard român, SR EN) bekannt. Außerdem benennt es der Europäischen Kommission die nationalen Zertifizierungsstellen für Maschinen, PSA, Explosivstoffe für zivile Zwecke und ATEX.

Das Gesundheitsministerium (Ministerul Sanatatii) ist für die Erarbeitung nationaler Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz und für den Bereich Arbeitsmedizin zuständig. Ihm untersteht als Fachbehörde das Institut für öffentliche Gesundheit Bukarest (Institutul de Sanatate Publica Bucuresti), das auch Aufgaben im Bereich der Prävention wahrnimmt. Es erforscht beispielsweise gesundheitsbezogene Risikofaktoren am Arbeitsplatz und erstellt das nationale Register für Berufskrankheiten.

Das Nationale Institut für Forschung und Entwicklung im Arbeitsschutz „Alexandru Darabont” (INCDPM- Institutul Na¸tional de Cercetare – Dezvoltare pentru Protec¸tia Muncii ,,Alexandru Darabont) ist das nationale Arbeitsschutzinstitut in Rumänien. Es hat 90 Mitarbeiter (davon 37 Wissenschaftler) und verfügt über Fachlabors für eine Vielzahl von Themen: mechanische und elektrische Risiken, Lärm und Vibrationen, Ergonomie, Risikobeurteilung, Arbeitsmittel (Maschinen, Niederspannungsgeräte, et cetera) und Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Das Institut ist als Zertifizierungsstelle für Maschinen und PSA notifiziert. Seine Finanzierung wird zu ca. 60 % durch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und zu ca. 40 % durch Dienstleistungen wie Prüfung und Zertifizierung sichergestellt.

Das INCDPM ist dem Ministerium für Arbeit, Familie und Soziale Sicherung unterstellt. Auf der Grundlage wissenschaftlich abgesicherter Erkenntnisse berät es die Entscheidungsträger zu Maßnahmen und Weiterentwicklungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. Der Öffentlichkeit stellt es im Internet, in seiner Fachzeitschrift „Risc ¸si securitate în Munca“ und in Weiterbildungskursen umfangreiche Informationen bereit. Als Focal Point der Arbeitsschutzagentur in Bilbao organisiert das INCDPM jedes Jahr Veranstaltungen im Rahmen der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die Gewerbeaufsicht arbeitet auf Grundlage eines Gesetzes von 1999. Sie überwacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften vor Ort und trägt durch Inspektions- und Informationskampagnen zur Prävention bei. Sie ist in 42 Bezirksstellen mit über 1.900 Aufsichtspersonen gegliedert. Im Jahre 2008 wurden 99.698 Unternehmen, überwiegend aus Industrie und Gewerbe, inspiziert. Besondere Abteilungen der Gewerbeaufsicht befassen sich zudem mit den Arbeitsbeziehungen (Raport de activitate a Inspec¸tiei Muncii – 2008)

Seit 2004 gibt es eine für alle Arbeitgeber verpflichtende Unfallversicherung, die beim National House of Pensions and Other Social Insurance Rights (CNPAS)6 angesiedelt ist. Sie steht unter der Führung eines tripartistischen Rates (Staat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer) und des Vorsitzenden des CNPAS. Zu ihren Aufgaben zählen die Rehabilitation, Wiedereingliederung und Entschädigung nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.

Sämtliche Normungsaktivitäten werden vom Rumänischen Normungsinstitut ASRO, einer gemeinnützigen privatwirtschaftlichen Einrichtung, organisiert. Es spiegelt die Aktivitäten von CEN, CENELEC, ISO, IEC und ETSI in insgesamt 368 nationalen Gremien. Das INCDPM stellt als Vertreter des Arbeitsschutzes den Vorsitz und/ oder das Sekretariat der nationalen Normenausschüsse Ergonomie, Elektrische Installationen in Gebäuden, Maschinensicherheit, PSA, Lichttechnik, Lärm und mechanische Vibrationen und Elektromagnetische Felder in der Umgebung des Menschen. Es ist zudem Mitglied weiterer nationaler Normenausschüsse.

Dipl. Eng. Ionel Iorga PhD

iiorga@protectiamuncii.ro