KANBrief 4/18

Nichtvisuelle Wirkungen von Licht: Der Arbeitsschutz bewegt viel

Vor einigen Jahren wurde im Auge des Menschen ein Rezeptortyp entdeckt, der besonders empfindlich für Strahlung im blauen Bereich des sichtbaren Lichts ist. Unter anderem über diesen Rezeptor beeinflusst Licht auf nichtvisuellem Weg unsere innere Uhr, den biologischen Rhythmus, den Schlaf, wichtige Körperfunktionen und das Wohlbefinden.

2013 hat DIN eine Spezifikation mit detaillierten Planungsempfehlungen zu den nichtvisuellen Wirkungen von Licht auch für Arbeitsstätten veröffentlicht. Da die wissenschaftlichen Erkenntnisse für so detaillierte Anwendungsempfehlungen nicht vorhanden waren und der betriebliche Arbeitsschutz betroffen ist, reagierte die KAN mit einer Stellungnahme aus Sicht des Arbeitsschutzes (HINWEIS der Redaktion: mittlerweile wurde diese aktualisiert:  KAN-Position, September 2022). Gleichzeitig hat die Industrie entsprechende Beleuchtungssysteme weiterentwickelt und deren gesundheitliche Wirkungen intensiv beworben. Der Praxis fehlten jedoch Informationen zu deren Chancen und Risiken sowie Anwendungsempfehlungen des Arbeitsschutzes. Zwei KAN-Workshops boten schließlich die richtige Plattform für konstruktive Diskussionen zwischen Arbeitsschutz, der Wissenschaft, den Industrieverbänden und den Sozialpartnern. Als Resultat gerieten wichtige Aktivitäten auch des Arbeitsschutzes ins Rollen.

KAN-Literaturstudie

Die KAN hat in einer Literaturstudie (pdf, nicht barrierefrei) erstmalig die wissenschaftliche Erkenntnislage über die nichtvisuelle Wirkung von Licht speziell für den Arbeitsschutz zusammentragen lassen. Die Studiennehmer formulierten aus den Ergebnissen arbeitsschutzrelevante Forschungsfragen und die KAN Empfehlungen, welche sich z. B. an die DGUV oder an Forschungseinrichtungen richten.

DGUV-Informationsschrift

Auf die Ergebnisse der KAN-Literaturstudie stützt sich die vom DGUV-Sachgebiet Beleuchtung erstellte
DGUV Information 215-220  „Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen“ (9/2018). Auch wenn die Erkenntnisse zu den nichtvisuellen Wirkungen von Licht noch lückenhaft sind, ist es notwendig, Unternehmen und Beschäftigte über die gesundheitliche Relevanz zu informieren und erste Empfehlungen und Hilfestellungen zum Umgang mit Licht am Arbeitsplatz weiterzugeben. Dies ist insbesondere vor dem weiterhin aktuellen Trend relevant, an vielen Arbeitsplätzen aufgrund der guten Energiebilanz LEDs mit hohen Blauanteilen im Farbspektrum (tageslicht-weiß) einzusetzen. Zur falschen Zeit eingesetzt, können gerade diese negative Wirkungen auf den Schlaf-Wach-Rhythmus haben. Da die nichtvisuellen Wirkungen von Licht zu jeder Tages- und Nachtzeit vorhanden sind, enthält die DGUV Information ergänzende Hinweise für die Zeiten vor und nach der Arbeit und für arbeitsfreie Tage.

Die Forschung nimmt Fahrt auf

Für den Arbeitsschutz forschen das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Licht: Das IPA erforscht die Auswirkungen von Licht in Schichtarbeit auf Hormone, Schlaf und weitere Parameter sowie die potentielle Rolle von Melatonin – einem Hormon, dessen Ausschüttung durch Licht in der Nacht reduziert wird – bei der Brustkrebsentstehung. Eines der geplanten Forschungsprojekte der BAuA betrifft den Einfluss des Lichts auf die Aufmerksamkeit am Tag in Abhängigkeit von der spektralen Zusammensetzung und Expositionsdauer des Lichts.

Zudem koordiniert die BAuA das neue europäische wissenschaftliche Netzwerk NoVEL (Non-Visual Effects of Light). Das Netzwerk hat das Ziel, den Erfahrungsaustausch im Bereich der nichtvisuellen Effekte des Lichts und der circadianen Forschung zu verstärken, die Aktivitäten der Institutionen des Netzwerks zu bündeln und größere gemeinsame Forschungsprojekte durchzuführen.

Blick in die Zukunft

Weiterhin bleibt für den Arbeitsschutz viel zu tun: Die KAN muss ihre Position mit den erwähnten Entwicklungen abgleichen. Der staatliche Ausschuss für Arbeitsstätten diskutiert, die nichtvisuellen Wirkungen von Licht in die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 aufzunehmen. Die DGUV Information beschreibt den „Status quo“ und wird regelmäßig auf Aktualität überprüft.

Welche Aufgabe die Normung aus Arbeitsschutzsicht in diesem Themenfeld hat, wird weiter diskutiert, z. B. die Aufnahme von Anforderungen an die Benutzerinformation von Leuchten. Die KAN wird die europäische und internationale Normung eng begleiten und den Dialog mit den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, der Lichtindus­trie und weiteren relevanten Kreisen fortführen.

Gerold Soestmeyer                        Dr. Anna Dammann
beleuchtung@bgrci.de              dammann@kan.de