KANBrief 4/15

Rußpartikelfilter bei Baumaschinen: gute Luft oder gute Sicht?

Das Land Berlin wird zukünftig öffentliche Bauaufträge nur an Unternehmen vergeben, die mit emissionsarmen Baumaschinen arbeiten. Eine Möglichkeit, die geforderten Werte zu erreichen, ist die Nachrüstung der Maschinen mit Rußpartikelfiltern. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das bestehende Sicherheitsniveau nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere darf durch die Filter die Sicht vom Fahrerplatz aus nicht schlechter werden.

Um die Emission von Rußpartikeln bei Baumaschinen zu minimieren, beschreitet das Land Berlin einen neuen Weg. Die Reduzierung von Schadstoffen wird nicht per Gesetz verordnet. Vielmehr werden ab Januar 2016 bei Ausschreibungen und bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge erhöhte Umweltstandards gefordert, um den Schadstoffausstoß zu verringern. Es dürfen nur Baumaschinen bzw. mobile Maschinen eingesetzt werden, die ab Werk bestimmte Abgasstandards erfüllen oder die mit einem zertifizierten Partikelfilter nachgerüstet wurden. Für viele Bauunternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Maschinen mit Rußpartikelfiltern nachrüsten müssen, um weiterhin öffentliche Aufträge bekommen zu können. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorgehen auch in anderen deutschen Bundesländern Einzug hält. Das wird in den nächsten Jahren zu einem großen Bedarf an Nachrüstungen führen.

In der Regel brauchen Rußpartikelfilter sehr viel Platz. Sie können daher nicht immer innerhalb der Maschinenabdeckung untergebracht werden, sondern werden häufig außen am Fahrzeug angebaut. Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist damit die Herausforderung verbunden, dies nicht nur technisch korrekt durchzuführen, sondern das Sicherheitsniveau der Maschine durch die Nachrüstung nicht zu reduzieren. Das Land Berlin hat einen Leitfaden erstellt, der insbesondere auf die technischen Hintergründe der Filtertechnologie, die eigentliche Nachrüstung und den Betrieb der Maschinen mit Partikelfiltern eingeht. Der Text enthält auch Hinweise, welche Sicherheitsaspekte beachtet werden müssen.

Keine neuen Risiken entstehen lassen

Bei der Nachrüstung muss darauf geachtet werden, dass die Maschine durch die neuen Elemente nicht derart verändert wird, dass sich Risiken erhöhen oder neue entstehen. Dazu gehört mehr als nur die Auswahl des geeigneten Partikelfilters und die Sicherstellung seiner Funktionsfähigkeit. Beispielsweise muss sichergestellt sein, dass bei der Montage der Filter keine Sicherheitseinrichtungen wie Überrollschutz oder Schutz gegen herabfallende Gegenstände beschädigt werden und dass keine Bauteile mit zu hohen Temperaturen zugänglich werden. Auch die vom Hersteller vorgesehenen Notausstiege aus der Fahrerkabine dürfen nicht verbaut werden.

Aktuelle Entwicklungen zur Sicht beachten

Für den Filter sollte möglichst ein Platz gefunden werden, an dem er die Sicht vom Fahrerplatz aus nicht beeinträchtigt. Wenn dies nicht möglich ist und die Sicht durch den Partikelfilter zusätzlich eingeschränkt wird, muss der Betreiber der Maschine Maßnahmen ergreifen, um die ursprünglichen Sichtverhältnisse wieder herzustellen – die Verwendung der Maschine muss nach dem Stand der Technik sicher sein. Dabei sind technische Lösungen zu bevorzugen. Kamera-Monitor-Systeme als zusätzliche Sichthilfsmittel sind dabei Spiegeln vorzuziehen.

Bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl und Platzierung der Sichthilfsmittel sollten die einschlägigen Normen zu den Sichtverhältnissen bei Erdbaumaschinen beachtet werden, die jedoch derzeit überarbeitet werden (siehe KANBrief 4/14). In Deutschland hat daher das DGUV-Sachgebiet Tiefbau Empfehlungen veröffentlicht, die Betreibern von Erdbaumaschinen eine praxisorientierte Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung bieten.

Unterstützung bieten

Angesichts der hohen Anzahl an zu erwartenden Nachrüstungen in den nächsten Jahren sieht der Arbeitsschutz Bedarf an Aufklärung, insbesondere bei den meist kleinen Bauunternehmen. Die Verbände sind aufgerufen, für das Thema zu sensibilisieren und praxisorientiertes Informationsmaterial zu erstellen, das die Nachrüstung einheitlich beschreibt und auch die Auswirkungen auf die sichere Benutzung der Maschinen behandelt.

Dr. Michael Thierbach
thierbach@kan.de