Träger

Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA)

Unter der im Namen bereits angelegten Zielsetzung, die Arbeitssicherheit in Europa zu fördern (s.a. § 2 der Satzung), setzt sich der VFA insbesondere dafür ein, dass nur sichere Produkte auf den europäischen Binnenmarkt gelangen und dass daher in den Anforderungen an diese Produkte ein hohes, europaweit einheitliches Schutzniveau verankert wird.
Mitglieder des VFA sind gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der öffentlichen Hand. Die Organe des VFA (Vorstand und Mitgliederversammlung) entsprechen denen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die auch die Geschäftsführung des VFA wahrnimmt. Bei Anfragen an den VFA wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Walter Eichendorf oder Herrn Michael Jansen.
Zu den Aufgaben des VFA gehört es, Projekte und Maßnahmen zu fördern und zu betreiben, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dazu arbeitet er national, europäisch und international mit Behörden, Organisationen und Institutionen mit vergleichbaren Zielen zusammen.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) ist ein Projekt des VFA. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt die Finanzierung der KAN durch eine Projektförderung in Höhe von 49%.

Aktuelle Mitteilungen

Mai 2012

Störlichtbögen muss besser vorgebeugt werden. Eine Arbeitsgruppe der KAN hat einen Sachstandsbericht vorgelegt. [zu diesem Thema]

 


26.-28. Juni 2012, Helsinki

4. Europäische Konferenz zu Normung, Prüfung und Zertifizierung im Arbeitsschutz
„Zusammenspiel aller Akteure – der Schlüssel zur Produktsicherheit“
[zur 2. Ankündigung]


Der KANBrief 1/12 ist da
Schwerpunktthema: Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz
[download]


Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe,
die sich in der öffentlichen Umfrage befinden [Liste anzeigen]