Organisation

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Die KAN (17 Mitglieder) vereint die in Deutschland für den Arbeitsschutz relevanten Institutionen. Die einzelnen Mitglieder können Sie durch Anklicken der blauen Kästchen im Organigramm aufrufen.

 

Sie setzt sich zusammen aus je fünf Vertretern

  • der Arbeitgeber
  • der Gewerkschaften und
  • des Staates, davon
    • zwei Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dem für den Arbeitsschutz zuständigen Ressort der Bundesregierung, und
    • drei Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder

 sowie je einem Vertreter

Ständiger Gast ist der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV). Damit sind alle Unfallversicherungsträger in die Facharbeit der KAN einbezogen.

Der Vorsitz der KAN wechselt in zweijährigem Turnus zwischen den Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und des Staates.

Die im Kern drittelparitätische Zusammensetzung trägt der Forderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Art. 7 Abs. 4) Rechnung, die Beteiligung der Sozialpartner an der Normung zu verbessern. Dieser Anspruch wird dadurch verstärkt, dass in der Geschäftsstelle der KAN je ein Sozialpartnerbüro für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eingerichtet wurde.

Finanziert wird die KAN je zur Hälfte vom VFA und vom BMAS.

 

Die KAN-Geschäftsstelle

Die Arbeit der KAN wird von einer Geschäftsstelle (mit derzeit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) unterstützt. Die KAN-Geschäftsstelle ist in die beiden Fachbereiche „Sicherheitstechnik" und „Gesundheitsschutz und Ergonomie" gegliedert und verfügt außerdem über je ein Sozialpartnerbüro der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.





Die KAN-Geschäftsstelle ist eine Dienstleistungseinrichtung, die die Arbeit der KAN unterstützt, indem sie

  • Stellungnahmen zu Normen erarbeitet
  • Studien und Gutachten zur Analyse von Normungsfeldern konzipiert, begleitet und auswertet
  • Sitzungen der KAN vorbereitet und
  • Beschlüsse der KAN umsetzt.

Darüberhinaus wendet sie sich auch an die interessierte Öffentlichkeit und

  • informiert über die Arbeitsergebnisse der KAN
  • führt Fachveranstaltungen durch und
  • pflegt den Informations- und Erfahrungsaustausch mit Arbeitsschutz- und Normungsexperten.

Rufen Sie die KAN-Geschäftsstelle an, wenn Sie

  • Informationen über Richtlinien, bestehende Normen oder derzeit laufende Normungsarbeiten benötigen
  • Anregungen geben wollen, wo eine Norm fehlt oder im Sinne des Arbeitsschutzes unzureichend ist, oder wenn aus Sicht des Arbeitsschutzes möglichst nicht genormt werden sollte.

Aktuelle Mitteilungen

 

Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe,
die sich in der öffentlichen Umfrage befinden
[Liste anzeigen]



 

14.-16. April 2010
KAN-IAG-Seminar in Dresden
Grundlagen der Normungsarbeit im Arbeitsschutz

[lesen]

 


 

KANBrief 4/09
Quiz: „Testen Sie Ihr Normungswissen!
> Lösungen und Erläuterungen