Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

Ansprechpartner: Corado Mattiuzzo (mattiuzzo@kan.de)

Der europäische Binnenmarkt und damit ein wesentlicher Teil der Prävention beruhen auf geeigneten Verfahren für das Prüfen, Zertifizieren und Überwachen der Produktkonformität. Das Konzept, mittels dritter Stellen die Übereinstimmung von Produkten und Produktionsverfahren mit gesetzlichen Vorgaben zu bewerten, ist erst dann vertrauenswürdig, wenn hierfür nur technisch kompetente, unparteiische und zuverlässige Stellen akkreditiert werden.

Damit Konformitätsbewertungsstellen auf der Grundlage eines vollständigen, einheitlichen und in sich konsistenten Regelungs- und Normenwerks bewertet und akkreditiert werden, setzt sich die KAN z.B. dafür ein, dass

  • die hierfür einschlägigen Normen der Reihe ISO 17000 ff. im Zuge ihrer Übernahme als EN zwingend einen aussagekräftigen Anhang Z erhalten, aus dem hervorgeht, inwieweit sie die spezifischen, rechtlich bindenden europäischen Anforderungen tatsächlich konkretisieren;
  • dies, sofern erforderlich, für jede sektorspezifische Richtlinie separat erfolgt;
  • sie von einem Consultant hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den europäischen Anforderungen bewertet werden;
  • ggf. das zuständige CEN/CLC TC 1 – seinem Mandat entsprechend – die internationalen Normen inhaltlich den europäischen Anforderungen anpasst;
  • die Europäische Kommission Art. R 17 des Beschlusses 768/2008/EG langfristig dem „Stand der Technik“ anpasst, damit er auch hinsichtlich prozess- und managementorientierter Anforderungen vollständig den heute allgemein üblichen Ansprüchen genügt.

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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)


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