Bauprodukte

Ansprechpartner: Michael Robert (robert@kan.de)

Ein Bauprodukt ist jedes Produkt, das hergestellt wird, um dauerhaft in Bauwerken des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut zu werden (89/106/EWG). Der Geltungsbereich der Bauprodukten-Richtlinie umfasst somit ein breites Spektrum unterschiedlicher Produkte: Es reicht von einfachen Baustoffen wie Sand und Mörtel bis zu kompletten Silos, Fertiggaragen und komplexen haustechnische Anlagen (sofern diese als komplette Produkte geliefert und installiert werden).

Die gegenwärtige Bauprodukten-Richtlinie richtet sich vor allem an die Nutzer eines fertig gestellten Bauwerkes: brauchbare Produkte müssen solche Merkmale aufweisen, dass das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung (89/106/EWG) die wesentlichen Anforderungen an die spätere Gebrauchstauglichkeit erfüllt.

Die KAN setzt sich dafür ein, dass Aspekte der Produktsicherheit im gesamten Lebenszyklus eines Bauproduktes (Transport, Handhabung und Verarbeitung sowie Rückbau) in der zukünftigen europäischen Bauproduktenverordnung berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen relevante Anforderungen auch anderer europäischer Richtlinien in harmonisierten europäischen Normen unter der Bauproduktenverordnung aufgeführt werden.

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