Produktintegrierter Explosionsschutz

Ansprechpartner: Dr. Michael Thierbach (thierbach@kan.de)

Der produktintegrierte Explosionsschutz wird durch die Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) geregelt. Sie gilt für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Es dürfen nur solche Produkte in Verkehr gebracht werden, die den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs II dieser Richtlinie entsprechen.
Die KAN prüft in Zusammenarbeit mit Arbeitsschutz-Experten, ob die internationalen und europäischen Normen und Normentwürfe auf diesem Gebiet die Anforderungen der Richtlinie korrekt umsetzen.

Weitere Informationen:

Explosionsschutz im betrieblichen Arbeitsschutz

Die Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) regelt den betrieblichen Arbeitsschutz im Bereich des Explosionsschutzes. Sie ist in Deutschland durch die Betriebssicherheitverordnung umgesetzt. Auf europäischer Ebene existiert ein Leitfaden zur Richtlinie 1999/92/EG, der ihre Anwendung erleichtert. Aus Sicht des Arbeitsschutzes sollten Normen auch im Bereich des Explosionsschutzes gemäß der europäischen Rechtssystematik keine Anforderungen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes enthalten. Die KAN prüft in Zusammenarbeit mit Arbeitsschutz-Experten, ob die internationalen und europäischen Normen und Normentwürfe auf diesem Gebiet diese Forderung erfüllen.

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