| Editorial: Gefährdungen durch elektrischen Schlag vermeiden
Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln geschehen immer noch Unfälle durch elektrischen Schlag, die mitunter tödlich verlaufen. Unter bestimmten Arbeitsbedingungen, wie z.B. in Nassbereichen, auf Kleinstbaustellen und in der Landwirtschaft, treten verstärkt Gefährdungen auf. |
| SPEZIAL |
| Vermeidung von elektrischen Gefährdungen durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
Um im Bereich der Niederspannung1 Elektrounfälle weiter zu reduzieren, sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen und das Berücksichtigen von Verhaltensvorschriften unumgänglich. Sie sollten jedoch durch zusätzliche technische Maßnahmen ergänzt werden (s. Interview Seite 5). Eine Arbeitsgruppe der KAN hat diese Problematik analysiert und einige Empfehlungen vorgelegt. |
| Gefährdungen durch elektrischen Schlag bei Niederspannung
Interview mit Ulrich Becker |
| Portable Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
Beim Einsatz von ortsveränderlichen Betriebsmitteln wie Elektrowerkzeugen oder Verlängerungsleitungen ist es notwendig, Gefährdungen durch elektrischen Schlag weiter zu reduzieren. Bestimmte Geräte sollten zur Erhöhung des Schutzpegels mit portablen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, so genannten PRCD, in Verkehr gebracht werden, die bereits bei Fehlerströmen ΙΔN ≤ 30 mA die Stromversorgung unterbrechen. |
| THEMEN |
| Bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbarer Missbrauch
Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet, eine Risikoanalyse für sein Produkt durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die Risiken, die vom Produkt während der verschiedenen „Lebensphasen” ausgehen, zu bestimmen, zu bewerten und zu reduzieren. Die Risikominimierung erfolgt nach einer 3-Stufen-Methode: |
| Lärmschutz Die neue EG "Outdoor" - Richtlinie
Schon lange wird europaweit angestrebt, den Lärm von im Freien zu betreibenden Maschinen und Geräten zu begrenzen. So wurden bereits in der Vergangenheit die EG-Richtlinien für Rasenmäher und bestimmte Baumaschinen in deutsches Recht umgesetzt. |
| EU-Memorandum aus Sicht der Kommission nicht mehr erforderlich
In der 61. Vollsitzung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz am 19.12.2000 in Luxemburg erklärte der Vertreter der Europäischen Kommission, dass eine Überarbeitung des seinerzeit von den Generaldirektionen III und V ausgearbeiteten Entwurfs eines Memorandums zur Rolle der Normung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes von der Kommission als nicht mehr erforderlich angesehen werde. Diese Position begründete er mit der Feststellung, dass inzwischen durch einschlägige Vereinbarungen die Rolle aller Beteiligten klar geregelt sei. |
| KURZ NOTIERT |
| Normung im Bereich der Druckgeräte-Richtlinie
Am 29. November 1999 ist die Druckgeräte- Richtlinie (DGRL) (97/23/EG) in Kraft getreten. Ihr Geltungsbereich umfasst Druckbehälter und Baugruppen, die für einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar ausgelegt, gefertigt und den entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden. Parallel zur Erarbeitung der DGRL hatte die Europäische Kommission schon im Jahr 1993 Normungsaufträge (Mandate) zur Erarbeitung von Druckgerätenormen vergeben. Zurzeit befinden sich ca. 800 europäische Normen in diesem Produktbereich in Bearbeitung. Rahmenbedingungen für diese Normen waren die national vorhandenen Regelwerke. Damit eine Koordinierung der Arbeiten der Technischen Komitees bei CEN sichergestellt wird, wurde ein sogenanntes Sektorforum für Druckgeräte gegründet. |
| Ergonomie-Leitfaden für die Gestaltung von Medizinprodukten
Der Anhang I der Medizinprodukte-Richtlinie enthält die grundlegenden Anforderungen, die ein Hersteller erfüllen muss, bevor er sein Produkt im Binnenmarkt in Verkehr bringen darf. In Bezug auf die ergonomische Produktgestaltung legt die Richtlinie u.a. fest, dass „Verletzungsrisiken im Zusammenhang mit physikalischen Eigenschaften, einschließlich [...] der ergonomischen Merkmale” möglichst ausgeschlossen oder so weit wie möglich verringert werden sollen. Mögliche Gefährdungen der Beschäftigten auf Grund der Nichtbeachtung ergonomischer Prinzipien werden zurzeit von Produktnormern und Herstellern meist ignoriert, da diese sich entweder nicht in der Lage fühlen, die relevanten Risiken zu beurteilen oder nicht wissen, wie sie mit diesen umgehen sollen, wenn erst einmal im Rahmen einer Risikobeurteilung erkannt wurde, dass es sich um erhebliche Risiken handelt. |
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