KAN-Bericht 40

Die neue Maschinen-Richtlinie, herausgegeben von Ulrich Bamberg und Stefano Boy, 07/2008

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KapitelInhaltSeite 
Vorwort und Danksagung
Zu den Autoren
Richtlinie 2006/42/EG - Erwägungsgründe
Artikel 1Anwendungsbereich
Artikel 2Begriffsbestimmungen 10 
Artikel 3Spezielle Richtlinien 12 
Artikel 4Marktaufsicht 12 
Artikel 5Inverkehrbringen und Inbetriebnahme 12 
Artikel 6Freier Warenverkehr 13 
Artikel 7Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen 13 
Artikel 8Spezifische Maßnahmen 14 
Artikel 9Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial 14 
Artikel 10Anfechtung einer harmonisierten Norm 14 
Artikel 11Schutzklausel 15 
Artikel 12Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen 15 
Artikel 13Verfahren für unvollständige Maschinen 16 
Artikel 14Benannte Stellen 16 
Artikel 15Installation und Verwendung der Maschinen 17 
Artikel 16CE-Kennzeichnung 17 
Artikel 17Nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung 18 
Artikel 18Geheimhaltung 18 
Artikel 19Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten 18 
Artikel 20Rechtsbehelfe 18 
Artikel 21Verbreitung von Informationen 18 
Artikel 22Ausschuss 19 
Artikel 23Sanktionen 19 
Artikel 24Änderung der Richtlinie 95/16/EG 19 
Artikel 25Aufgehobene Rechtsvorschriften 20 
Artikel 26Umsetzung 20 
Artikel 27Ausnahmen 20 
Artikel 28Inkrafttreten 20 
Artikel 29Adressaten 20 
Anhang 
Anhang IGrundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen 
Detailliertes Inhaltsverzeichnis von Anhang I 21 
Gegenüberstellung von Anhang I der Richtlinie 2006/42/EC und der Richtlinie 98/37/EEC 
Einführung 25 
Bedeutung von Textfarben und Hervorhebungen 26 
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 27 
1. GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDTHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN 
1.1. ALLGEMEINES 28 
1.2. STEUERUNGEN UND BEFEHLSEINRICHTUNGEN 33 
1.3. SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN MECHANISCHE GEFÄHRDUNGEN 41 
1.4. ANFORDERUNGEN AN SCHUTZEINRICHTUNGEN 45 
1.5. RISIKEN DURCH SONSTIGE GEFÄHRDUNGEN 47 
1.6. INSTANDHALTUNG 52 
1.7. INFORMATIONEN 54 
2. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN AN BESTIMMTE MASCHINENGATTUNGEN 61 
3. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN ZUR AUSSCHALTUNG DER GEFÄHRDUNGEN, DIE VON DER BEWEGLICHKEIT VON MASCHINEN AUSGEHEN 66 
4. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN ZUR AUSSCHALTUNG DER DURCH HEBEVORGÄNGE BE-DINGTEN GEFÄHRDUNGEN 80 
5. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN AN MASCHINEN, DIE ZUM EINSATZ UNTER TAGE BESTIMMT SIND 93 
6. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ¬ANFORDERUNGEN AN MASCHINEN, VON DENEN DURCH DAS HEBEN VON PERSONEN BEDINGTE GEFÄHRDUNGEN AUSGEHEN 94 
Annex IIErklärungen 99 
Annex IIICE-Kennzeichnung 100 
Annex IVKategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4 anzuwenden ist 101 
Annex VNicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c 102 
Annex VIMontageanleitung für eine unvollständige Maschine 103 
Annex VIIA. Technische Unterlagen für Maschinen/ B. Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen 103 
Annex VIIIBewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen 106 
Annex IXEG-Baumusterprüfung 106 
Annex XUmfassende Qualitätssicherung 108 
Annex XIVon den Mitgliedstaaten zu berücksichtigende Mindestkriterien für die Benennung der Stellen 111 
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