KAN-Bericht 48
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| Sicherheit von Forstmaschinen, 8/2011, Dr. Günther Weise (14 MB) |
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Zusammenfassung
Angeregt durch den KAN-Bericht 41 „Sicherheit von Landmaschinen“ wurde von der Fachgruppe Forsten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) der Wunsch nach einer ähnlichen Studie zum Thema Sicherheit von Forstmaschinen an die KAN-Geschäftsstelle herangetragen.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes gibt es im forstlichen Sektor Problemfelder wie das Sichtfeld bei Rückezügen oder Aufstiege und Arbeitsplattformen.
Schwerpunkt der Studie waren die Normen der forstlichen Großgerätetechnik. Dies sind neben selbstfahrenden Holzerntemaschinen und Seilwinden auch Buschholzhacker.
Zu den Holzerntemaschinen zählen Harvester, Skidder und Forwarder. Diese Maschinen dienen dazu, die Bäume zu fällen und abzutransportieren.
Bei den Seilwinden im Forst handelt es sich vor allem um Rückewinden (angebaut oder aufgebaut). Ihre Anwendung beschränkt sich jedoch nicht alleine auf den Rückebetrieb mit Bodenzug. Zum Beispiel spielen auch forstliche Kippmastgeräte zum Bergen von im Steilhang mit der Kettensäge geernteten Stämmen eine nennenswerte Rolle. Seit einigen Jahren werden Seilwinden auch als Traktionshilfswinden zur Sicherung von selbstfahrenden Forstmaschinen am Hang eingesetzt.
Neben der Ernte von Sägeholz, spielt auch die Biomassegewinnung für die energetische Nutzung eine immer größere Rolle. Aus diesem Grund wurde die Norm für Buschholzhacker in die Studie einbezogen.
Ziel der Studie war es festzustellen, ob und inwieweit bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in den Normen für forstliche Großgeräte umgesetzt sind.
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