KAN-Bericht 17
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| PSA-Normen in der Praxis. KAN-Seminar "Normen zu Persönlichen Schutzausrüstungen" beim A+A-Kongreß 97, 12/1997 (3 MB) |
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Zusammenfassung
Der KAN-Bericht 17 gibt die Vorträge und Diskussionen des KAN-Seminars "Normen zu persönlichen Schutzausrüstungen" sowie zwei Gastbeiträge einer weiteren Veranstaltung wieder, die beim 25. Internationalen Kongreß für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 97) am 6. November 1997 in Düsseldorf stattgefunden haben. Nachdem die KAN mit einer Anfang 1997 abgeschlossenen Studie das Normungsgebiet für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) hatte analysieren lassen, standen in diesem Seminar die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der Normen und ihr Nutzen für die Marktüberwachung im Vordergrund.
Im ersten Teil wird der aktuelle Stand der verbindlichen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Rechtsvorschriften dargestellt, die der Normung übergeordnet sind (Rückert, Berger).
Vor dem Hintergrund des neuesten Standes der PSA-Normung (Kiehl) werden im zweiten Teil die Ergebnisse der KAN-Studie zur Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in der PSA-Normung (Heffels) kurz rekapituliert sowie erste Umsetzungsergebnisse zu den Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Studie vorgestellt (Pfeiffer).
Im dritten Teil kommen die Anwender der PSA-Normen - Hersteller, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und notifizierte Stellen - zu Wort (Fuhrmann, Koch, Strampe, Noetel). Ausgehend von ihren praktischen Erfahrungen machen sie Vorschläge zur Verbesserung der PSA-Normung und liefern mit Klagen über unsichere Billigprodukte und mangelhafte öffentliche Kontrolle bereits Stichworte für den nächsten Teil.
Vertreter aus Finnland, Frankreich und Deutschland stellen im letzten Block der Veranstaltung Ziele und Verfahren der Marktüberwachung in ihren Ländern dar (Hofmann, Korhonen, Derdek, Mayer). Da in den meisten Fällen der Hersteller selbst die Übereinstimmung seines Produkts mit den Anforderungen der Richtlinien zu deklarieren hat, kommt der Marktüberwachung große Bedeutung zu. Wie die Beiträge zeigen, sind die Verfahren, die Sache der Mitgliedsländer sind, höchst unterschiedlich. Zusätzlich werden dort, wo Europäische Normen fehlen, auf der Basis der nationalen Standards ggf. von Land zu Land unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, die wiederum die freie Verkehrsfähigkeit der Produkte in der EU in Frage stellen.
Die Erfahrungen der Anwender zeigen die Notwendigkeit einer Verbesserung der Marktüberwachung. Dazu kann auf positiven Erfahrungen in Finnland und Frankreich aufgebaut werden, wo über das Formale hinaus auch inhaltlich überprüft wird, ob die Anforderungen der EG-Richtlinien erfüllt werden.
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