KAN-Bericht 7



typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gifEuropäische Normen zur Ergonomie. Bestandsaufnahme und Systematisierung, 08/1996, C. Gutzmann/J.-H. Kirchner/K. Wolberg (2 MB)

 

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Zusammenfassung


Einleitende Gesichtspunkte

1. Der Begriff "Ergonomie" wird in der Studie weit gefaßt und mit dem Begriff "Arbeitswissenschaft" (einschl. Arbeitssicherheit) inhaltlich gleichgesetzt: Erfaßt werden damit nicht nur die Gestaltung von technischen Erzeugnissen, Arbeitsstätten u.ä. nach gegebenen menschlichen Eigenschaften, sondern auch die Aspekte der Arbeit und der Arbeitsorganisation.

2. In der Studie wird der derzeitige Bestand an Europäischen Normen mit Definitionen, Festlegungen und Aussagen zur Ergonomie (im folgenden: Ergonomie-Normen) festgestellt und systematisch (s. Ziffer 4) aufbereitet. Darüber hinaus werden die Felder der Ergonomie aufgezeigt, in denen ein möglicher Normungsbedarf bestehen kann. Die Normen wurden anhand von Stichworten geordnet; dabei blieb unberücksichtigt, ob die inhaltlichen Aussagen der Normen den fachlichen Anforderungen der Ergonomie (z.B. hinsichtlich Vollständigkeit oder Richtigkeit) genügen.

3. Die vorliegenden Ergebnisse können mehrfach genutzt werden. Schwerpunkte sind,

  • über ergonomisch relevante Normen zu informieren, wobei das Informationssystem nach Themen und nach Aussageformen durchsucht werden kann,
  • auf Lücken hinzuweisen, die ggf. durch weitere Regelungen gefüllt werden können (Normungsbedarf), sofern dies im Sinne des "Gemeinsamen Deutschen Standpunkts" zur Europäischen Normung aus deutscher Sicht sinnvoll erscheint,
  • Stellen aufzufinden, die Mehrfachnennungen enthalten,
  • die Informationen für die ergonomische Gestaltung und Beurteilung von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebung heranzuziehen.

Das Informationssystem schafft damit für das Gebiet der Ergonomie eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung der Datenbank PERINORM, des allgemeinen Informationssystems über Normen.

 

 

Systematik der Analyse, Methodik

4. Die zum Stichtag 1.8.1995 vorliegenden Europäischen Normen mit Bezug zur Ergonomie – einschl. Normentwürfen und einigen Normvorlagen – wurden anhand eines zweidimensionalen Klassifikationsschemas hinsichtlich ihrer thematischen Dimension (in den drei Bereichen Arbeitsbedingungen, Auswirkungen und menschliche Eigenschaften) und ihrer Aussage (z.B. Begriffe und Definitionen, Schutz- und Gestaltungsziele, Prüf-, Meß- und Probenahmeverfahren) analysiert und geordnet.

5. In das Klassifikationsschema wurde der Gemeinsame Deutsche Standpunkt (GDS) einbezogen, um erkennen zu können, in welchen Bereichen Normung danach als problematisch erachtet wird, weil sie der verbindlichen Regelsetzung der Mitgliedstaaten vorbehalten sind. Dabei zeigte sich, daß die Kriterien im Anhang des GDS unterschiedlich interpretiert werden können. Eine Einordnung in das Klassifikationsschema ist dementsprechend variabel. Die in dieser Studie vorgenommene Einordnung ist daher als Diskussions- bzw. Arbeitsgrundlage aufzufassen. Hierbei sich ergebende Widersprüche und Unklarheiten könnten zu einer Weiterentwicklung des GDS führen.

6. Die Liste der im DIN-Katalog im Abschnitt "Ergonomie" aufgeführten Normen ergibt kein umfassendes Bild der Ergonomie-Normung im Sinne dieser Studie. Dort findet man vor allem solche Europäischen Normen, bei denen im Titel entweder das Wort "Ergonomie" oder "Körpermaße" vorkommt (z.B. ENV 26385 "Prinzipien der Ergonomie in der Auslegung von Arbeitssystemen", EN 28996 "Ergonomie; Bestimmung der Wärmeerzeugung im menschlichen Körper"). Umgekehrt sind nicht alle Normen, in deren Titel "Ergonomie" oder "ergonomisch" vorkommt, diesem Abschnitt des Katalogs zugeordnet.

7. Es wurde ein Suchprofil aus der Kombination geeigneter arbeitswissenschaftlicher bzw. ergonomischer Begriffe entwickelt und damit in PERINORM recherchiert. Von den so ermittelten ca. 1200 Europäischen Normen (EN und EN ISO) einschl. Entwürfen verblieben nach inhaltlicher Bewertung rund 250 Normen, die als ergonomierelevant aufgenommen und in das Ordnungsschema eingetragen wurden. Hierbei wurden auch Ergonomie-Normen entdeckt, die anhand des Titels keinen Bezug zur Ergonomie vermuten lassen.

 

 

Struktur und Inhalt der Normen

8. Eines der zentralen Ergebnisse der Recherche besteht darin, daß grundlegende oder übergeordnete Normen sowie eine entsprechende Systematik weitgehend fehlen. Demgegenüber existiert im Bereich Maschinen ein übersichtlich in übergeordnete Typ-A- und -B-Normen und maschinenspezifische C-Normen strukturiertes Normenwerk. Die B-Normung könnte hier allgemein die ergonomischen Anforderungen an Maschinen behandeln, zumal die Maschinenrichtlinie ausdrücklich die Beachtung der Ergonomie oder ergonomischer Prinzipien fordert. In Ermangelung einer umfassenden Ergonomie-B-Normung wird die Ergonomie daher teilweise in Typ-C-Normen behandelt, die daher meist spezifische Fragestellungen beinhalten.

9. Beispiele für Strukturmängel:

  • Mangels übergeordneter Normen sind grundlegende Anforderungen in einzelnen Typ-C-Normen geregelt (z.B. prEN 474-1 "Allgemeine Anforderungen – Fahrerplatz") oder auf eine Vielzahl von Normen verteilt (z.B. Belastbarkeitswerte des Menschen oder Temperaturen berührbarer heißer Oberflächen in EN 563, prEN 461, prEN 521), die an einer Stelle zusammengefaßt werden könnten.
  • Während bei den Maschinen Wiederholungen durch Verweise auf übergeordnete Normen vermieden werden, enthalten in anderen Bereichen dagegen Typ-C-Normen, die dem gleichen Gestaltungsbereich zuzuordnen sind, häufig gleiche oder nur leicht modifizierte ergonomische Festlegungen (z.B. EN 140).
    In allen drei Teilen von prEN 894 "Ergonomische Anforderungen für die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen" und in beiden Teilen von prEN 50099 "Grundsätze für Anzeiger, Bedienteile (Stellteile) und Kennzeichnung" werden Begriffe und Definitionen behandelt. Ein eigener Teil "Begriffsbestimmungen" oder die Nennung von Definitionen nur im jeweils ersten Teil würde der Übersichtlichkeit dienen und Mehrfachdefinitionen vermeiden.
  • Anforderungen, die sich nicht nur auf einen speziellen Gestaltungsgegenstand beziehen (z.B. Temperaturangaben bei "berührbaren Oberflächen" in prEN 521), sollten sinnvollerweise in einer allgemeineren, übergeordneten Norm festgelegt werden.

10. Aus Anforderungen in Normen in bezug auf menschliche Eigenschaften geht häufig nicht hervor, auf welcher Grundlage sie beruhen. So wird nicht klar, ob die Werte wissenschaftlich begründbar sind, durch Versuche mit Arbeitspersonen evaluiert, mehr oder weniger willkürlich festgelegt oder gar nicht von menschlichen Eigenschaften abgeleitet wurden, obwohl dies an entsprechender Stelle angemessen wäre (z.B. EN 441-2 "Verkaufskühlmöbel").

11. Ein Beispiel für fehlende Abstimmung innerhalb von Normen ist die prEN 711 "Fahrzeuge und Binnenschiffahrt; Geländer für Decks; Anforderungen, Bauarten". Darin werden z.B. für den Fahrgastbereich und den Arbeitsbereich unterschiedliche Maße für die Höhe der Geländer angegeben.

12. In vielen in der Studie eingestuften Normen werden die darin enthaltenen ergonomischen Anforderungen nicht als solche aufgefaßt oder kenntlich gemacht. Teils wird gar kein Bezug zur Ergonomie gesehen, teils sind an einigen Stellen direkte Ergonomie-Verweise enthalten. Bei anderen ebenfalls ergonomischen Anforderungen in der gleichen Norm wird hingegen kein Bezug zur Ergonomie hergestellt.

  • DIN EN 25353 "Erdbaumaschinen", die eine Typ-C-Norm ist, enthält Angaben über den Sitzindexpunkt, die auch für andere Maschinen erforderlich sind, ohne daß dies im Titel oder in den Suchbegriffen deutlich würde.
  • Das Technische Komitee CEN / TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen – Sicherheit" befaßt sich in drei Normen (prEN 474-1, EN ISO 6682, EN 25353) mit der ergonomischen Gestaltung, ohne sie explizit zu erwähnen. Auch die Norm EN 60900 über handgeführte Werkzeuge behandelt die Ergonomie inhaltlich, ohne sie wörtlich zu nennen.

13. Bei der Recherche wurden in vielen Normentwürfen Fehler festgestellt, die auf die Übersetzung zurückzuführen sind; in den endgültigen Fassungen ist die Fehlerzahl geringer. Übersetzungsfehler treten vor allem auf, wenn die Fachsprache und die Umgangssprache identische Wörter mit unterschiedlicher Bedeutung verwenden (z.B. in EN 60204-1 ist "grip" nicht mit "Handhabe", sondern mit "Stellteil" oder "Griff" zu übersetzen). Die dreisprachige Fassung einer Norm mit einer Liste gleichbedeutender Begriffe (z.B. in ENV 1070) kann dazu beitragen, ähnlichen Fehlern vorzubeugen.

14. In vielen Normen finden sich Aussagen zur Kategorie "Belastbarkeit", ohne daß definiert wird, was unter den einzelnen Belastbarkeiten zu verstehen ist. Durch die Angabe der Belastbarkeitswerte wird eine indirekte Definition mit angegeben, explizit wird die Belastbarkeit jedoch nicht genormt.

 

 

Lücken der Ergonomie-Normung

15. Nicht alle Felder des Klassifikationsschemas konnten bereits mit Fundstellen ergonomiebezogener Normen belegt werden. Eine Leerstelle im Klassifikationsschema, also das Fehlen von Europäischen Normen in einem Feld, wird als "Lücke" im System der Ergonomie-Normen verstanden. Ein "Defizit" ist eine Lücke dann, wenn dort ein Regelungsbedarf besteht (siehe 2.). Folgende Normungslücken werden in der Studie besonders erwähnt:

  • Einzelne Normen behandeln Anforderungen für spezielle Werkzeuge. Allgemeine Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Werkzeugen in einer übergeordneten Norm fehlen.
  • Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsmitteln im Bereich "Land- und Forstmaschinen" weist Lücken auf.
  • Zu den Gestaltungsgegenständen "Hautschutz" und "Westen, Jacken" sind bisher keine Europäischen Normen vorhanden.
  • Dem Gestaltungsgegenstand "Textilien" konnten keine ergonomierelevanten Normen zugeordnet werden, allerdings werden teilweise an die Materialien der persönlichen Schutzausrüstung Anforderungen gestellt, die sich auch auf Textilien beziehen können (z.B. keine Hautreizungen).
  • Im Bereich der "menschlichen Eigenschaften" fehlt eine Definition für die "Körperkräfte".
  • Für die "Belastbarkeit" werden häufig nur Merkmalsaussagen zu einer bestimmten Belastung, aber kein Orientierungswert für eine akzeptable Belastung angegeben. Meßverfahren für die Belastbarkeit im Gestaltungsbereich "menschliche Eigenschaften" werden nur für die "Körpermaße" und die "Bestimmung der Wärmeerzeugung im menschlichen Körper" (EN 28996) genormt.

 

 

Empfehlungen der KAN

Gesamteinschätzung

1. Die KAN schließt sich den Ergebnissen der Studie an und beschließt, sie als KAN-Bericht zu veröffentlichen. Die KAN teilt die Ansicht der Autoren, daß unter Ergonomie nicht nur die Gestaltung von technischen Erzeugnissen, Arbeitsstätten u.ä. nach gegebenen menschlichen Eigenschaften zu verstehen ist, sondern auch die Aspekte der Arbeit und der Arbeitsorganisation. Als "Ergonomie-Normen" werden hier Normen betrachtet, in denen Definitionen, Festlegungen und Aussagen zur Ergonomie in diesem Sinne enthalten sind.

2. Die Veröffentlichung des KAN-Berichts erfolgt insbesondere für zwei Zielgruppen:

  • zur Information der Normer über das über viele Fachgebiete verteilte Normungsgeschehen zur Ergonomie,
  • zur Information von Konstrukteuren und für Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz zuständigen Personen und Institutionen über existierende Ergonomie-Normen, die der ergonomischen Gestaltung und Bewertung von Arbeitssystemen (Arbeitsmittel, Arbeitsplätze, Arbeitsumgebung) bereits zugrunde gelegt werden können.

 

 

Handlungsbedarf für das DIN

3. Die KAN stellt dem DIN die Datenbank "Ergonomie-Normen" zur Verfügung und bietet dem FNErg damit die Möglichkeit, die über eine Vielzahl von Technischen Komitees verteilte Normung im Bereich Ergonomie zu verfolgen. Das DIN wird gebeten, die Datenbank "Ergonomie-Normen" weiterhin zu ergänzen und zu aktualisieren.
Die KAN bietet dem DIN an, die Datenbank "Ergonomie-Normen" mit der CD "Perinorm" oder über Internet dem Anwender zugänglich zu machen. Falls dieses Angebot nicht angenommen wird, soll die KAN-Geschäftsstelle andere Verbreitungswege in Absprache mit dem DIN aufzeigen.

4. Die KAN empfiehlt dem DIN, die Datenbank der Kommission Sicherheitstechnik zu arbeitsschutzbezogenen Normvorhaben und andere DIN-interne Informationen auszuwerten, die es ermöglichen, festzustellen, welche Normungsgremien außerhalb von FNErg, CEN/TC 122 und ISO/TC 159 Ergonomie-Projekte bearbeiten. Bei Optimierung des Informationsflusses zwischen den Normungsgremien ist nach Auffassung der KAN eine noch zielgerichtetere Steuerung von Normungsaktivitäten bei gleichzeitiger Verbesserung der von der Praxis geforderten Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in Ergonomie-Normen möglich.

5. Die Sicherheits-B-Normung zur Ausfüllung der Maschinenrichtlinie muß praxisgerecht konkrete Orientierungswerte für Belastungen unter Beachtung des Gemeinsamen Deutschen Standpunkts entsprechend den Bedürfnissen der C-Normung setzen.

6. Ähnlich der Einteilung der Sicherheitsnormen zur Maschinenrichtlinie in Typ-A-, -B- und -C-Normen sollten auch Ergonomie-Normen zu speziellen Gestaltungsgegenständen (z.B. Industrienähmaschinen) von solchen zu allgemeinen (z.B. Schallpegel, Gestaltungsleitsätze, Stellteile) abgegrenzt werden. Eine an die Maschinennormung angelehnte Typologie der Ergonomie-Normen wird empfohlen, da sie die Strukturierung der Ergonomie-Normen und das Auffinden erleichtern würde. In diesem Zusammenhang wird die von CEN/BTS 4 vorgeschlagene Einteilung der Ergonomie-Normen in "Generic standards", "Application standards" und "Products standards" von der KAN befürwortet. Alle Ergonomie-Normen des Bereichs "Persönliche Schutzausrüstungen" könnten dann den "Products standards" zugeordnet werden, und die in diesen Normen angegebenen menschlichen Eigenschaften ließen sich in einer übergeordneten Norm ("Generic Standard", einem anthropometrischen Datenatlas oder einer Sammlung von Orientierungswerten akzeptabler Belastungen des Menschen) zusammenfassen. Für derartige Normungsvorhaben könnte die in der Studie vorgenommene Gliederung der menschlichen Eigenschaften als Ordnungskriterium dienen.

Die KAN empfiehlt folgende strukturelle Verbesserungen:

  • Zusammenfassen von menschlichen Eigenschaften und ergonomischen Anforderungen in übergeordneten Normen,
  • (Quellen-) Angaben oder zumindest Erläuterungen zur Herleitung der in den Normen behandelten menschlichen Eigenschaften in informativen Anhängen,
  • Darstellung der Zusammenhänge zwischen ergonomischen Anforderungen und zugrundeliegenden menschlichen Eigenschaften,
  • Verbreitung einer allgemeinen Auffassung zum Begriff "Ergonomie" im Sinne dieser Studie, insbesondere für die Vergabe von Schlagworten in PERINORM.

7. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in der Europäischen Normung bisher von wenigstens 74 unterschiedlichen Normungsgremien Ergonomie-Normen erarbeitet wurden, hält es die KAN für dringend geboten, daß FNErg und CEN/TC 122 einen Leitfaden für die Erstellung von Ergonomie-Normen entwickeln, der es den anderen Normungsgremien ermöglicht, inhaltlich abgestimmte Festlegungen, zum Beispiel zur Berücksichtigung von

  • geschlechtsspezifischen und altersabhängigen anthropometrischen Daten,
  • Teilpopulationen (Perzentilen), für die die Auslegung und Dimensionierung von Produkten erfolgen soll, und zu
  • kombinierten Belastungen

vorzunehmen. Insofern kommt FNErg, CEN/TC 122 und ISO/TC 159 eine koordinierende Aufgabe zu, die bislang noch nicht wahrgenommen wird.

8. Die KAN hält es für erforderlich, daß FNErg und CEN/TC 122 eine dreisprachige Terminologie-Norm zu allgemeinen Begriffsbestimmungen in der Ergonomie erarbeiten, die zu einer besser koordinierten und strukturierten Ergonomie-Normung beitragen wird und die Qualität der Normenübersetzungen steigern kann.

9. Die KAN ersucht das DIN, die Projektbegleitung des Folgeprojekts "Ergonomie - Bestandsaufnahme der ISO- und DIN-Normen in Ergänzung zur KAN-Projektstudie 6/94" durch aktive Beteiligung zu unterstützen.

 

 

Handlungsbedarf für die KAN-Geschäftsstelle

10. Mit der Datenbank "Ergonomie-Normen" hat die Studie ein Instrument bereitgestellt, das es erlaubt, die Normen zu identifizieren, die hinsichtlich des Gemeinsamen Deutschen Standpunkts als problematisch einzuordnen sind. Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt, dieses Erkennungsverfahren in Umsetzung der KAN-Studie "Normung im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" (KAN-Bericht 2) zu erproben und weiterzuentwickeln.

11. Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt, in Absprache mit dem DIN für eine Bereitstellung der Ergonomie-Datenbank an die unter 2. genannten Zielgruppen zu sorgen.

12. Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt, die unter 5. aufgezeigte Problematik der Setzung von Orientierungswerten zu ergonomischen Belastungen im Bereich der Produktnormung unter Berücksichtigung des GDS aufzubereiten, damit der KAN-Ausschuß "Normung im Bereich von Richtlinien nach Artikel 118a EG-Vertrag" hierzu eine Positionsbestimmung vornehmen kann.


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