KANBrief

KANBrief 02/2006

Neue Maschinenrichtlinie

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typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Inhaltsverzeichnis
typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Editorial: Neufassung der Maschinenrichtlinie
SPEZIAL
typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Die neue Maschinenrichtlinie

Am 25. April 2006 wurde die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG endgültig verabschiedet und wurde im Juni im Amtsblatt der EU (L157) veröffentlicht. Sie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 29. Juni 2008 umgesetzt werden und ist ab dem 29. Dezember 2009 anzuwenden. Bis dahin bleibt die aktuelle Maschinenrichtlinie 98/37/EG gültig.

typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Anpassung von über 600 harmonisierten Normen an die neue Maschinenrichtlinie - Herausforderung für CEN und CENELEC

Trotz der überschaubaren Änderungen der neuen Maschinenrichtlinie gegenüber der z. Zt. gültigen Fassung 98/37/EG stellt insbesondere die Überprüfung und Änderung von mehr als 600 im Amtsblatt der EU zitierten harmonisierten Normen mit Vermutungswirkung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung für den Sektor Maschinensicherheit im Europäischen Komitee für Normung CEN sowie das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung CENELEC dar.

typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie - neue Abgrenzung

Hersteller von elektrischen Maschinen müssen in Zukunft nicht mehr die Ergebnisse ihrer Risikobeurteilung heranziehen, um zu entscheiden, ob eine Maschine unter die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG oder die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) fällt. Mit der unter Artikel 1 (2) der neuen Maschinenrichtlinie genannten Produktliste ist nun eine akzeptable Lösung für eine klare Schnittstelle zwischen beiden Richtlinien gefunden worden.

THEMEN
typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif KAN-Workshop zur ISO-Normung

Zum Thema „Einflussmöglichkeiten des Arbeitsschutzes auf die ISO-Normung“ fanden am 1.12.2005 und 7.3.2006 zwei KAN-Workshops statt, in denen rund 60 Arbeitsschutzexperten die Auswirkungen der zunehmenden Internationalisierung der Normung auf den Arbeitsschutz erörterten. Aus den Workshopergebnissen sollen in einem nächsten Schritt gemeinsam mit den betroffenen Kreisen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.

typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Europäisches Prüfverfahren für Chromat im Zement

Chrom (VI) im Zement kann Auslöser einer Chromatallergie, der sogenannten Maurerkrätze, sein. Dieser seit langem bekannte Zusammenhang führte 2003 zur Festlegung eines europaweit geltenden Grenzwertes von 2 mg/kg Chrom (VI) in Zement und zementhaltigen Zubereitungen. In Deutschland galt dieser Grenzwert bereits seit Ende der 90er Jahre. Um die Einhaltung des europäischen Grenzwertes für Chrom (VI) zu überprüfen, ist ein standardisiertes Messverfahren notwendig.

typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie in KMU

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat Mitte 2005 eine vom BIT erarbeitete Studie veröffentlicht, die den Einsatz von Normen zur Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie bei mittelständischen Maschinenherstellern untersucht. Es zeigte sich, dass den Herstellern die Struktur und Bedeutung von Normen nur bedingt bekannt ist und Normen daher die ihnen zugedachten Funktionen nur unzureichend erfüllen können.

KURZ NOTIERT
typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif EUROSHNET startet Forum für AMS
typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Experten fordern sicheren Umgang mit Elektrizität
typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Neue EU-Richtlinie in Kraft
SERVICE
typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Veröffentlichungen, Internet
typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gif Termine
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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)


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Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe

 

Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe, die sich in der öffentlichen Umfrage befinden, stehen Ihnen hier zur Verfügung (Quelle: NoRA - Normen-Recherche-Arbeitsschutz):

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