KAN-Bericht 9



typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gifNormung im Bereich der nichtionisierenden Strahlung, 11/2000 (aktualisierter Bericht), S. Eggert/A. Frosch/P. Schreiber (12 MB)

 

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Zusammenfassung


Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat im KAN-Bericht 9 "Normung im Bereich der nichtionisierenden Strahlung" vom November 1996 eine Übersicht über Normen und Vorschriften auf den Gebieten "Elektromagnetische Felder" und "Optische Strahlung" gegeben, die damit verbundenen Probleme aufgezeigt und den noch vorhandenen Normungsbedarf beschrieben.

Seit dem Erscheinen des Berichts wurde eine Reihe neuer Normprojekte aufgegriffen, es wurden vorhandene Normen modifiziert und ein wichtiges Mandat von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Zudem hat es wesentliche Änderungen in den rechtlichen Grundlagen für die Anwendung nichtionisierender Strahlung gegeben. Einerseits wird der EG-Richtlinienentwurf zu physikalischen Einwirkungen nicht in der ursprünglichen Fassung weiter bearbeitet, andererseits hat der Fachausschuss Elektrotechnik inzwischen für den Bereich der nichtionisierenden Strahlung zwei neue Berufsgenossenschaftliche Vorschriften ausgearbeitet, die als Entwürfe vorliegen. Nicht zuletzt hat der KAN-Bericht wesentlich dazu beigetragen, dass mit der Ausfüllung erkannter Normungslücken und mit der Überarbeitung von Normen im Sinne des Arbeitsschutzes begonnen wurde.

Vier Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage erscheint es nun sinnvoll, diesen Veränderungen Rechnung zu tragen und den heutigen Stand der Normung und Rechtsetzung auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung darzustellen. Dies war Anlass für die vorliegende Überarbeitung und Aktualisierung. Wie in der ersten Auflage besteht auch dieser Report aus den beiden Teilberichten "Elektromagnetische Felder" und "Optische Strahlung".

Bestandsaufnahme

1. Die Studie stellt für die Bereiche "Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder" und "optische Strahlung" die physikalischen und biologischen Bewertungsgrundlagen dar und bietet eine ausführliche Zusammenfassung der internationalen Richtlinien, Empfehlungen, Normen und Normvorhaben. Außerdem werden die europäischen und deutschen Regelungen und Normen bzw. neue Vorhaben zusammengestellt.
2. Im Bereich der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder sind die von ICNIRP herausgegebenen Richtlinien, Statements und Empfehlungen grundlegend für die Festlegung von Basisgrenzwerten in internationalen und nationalen Regelwerken und Empfehlungen. Meistens werden auch die von ICNIRP herausgegebenen abgeleiteten Grenzwerte für direkte und indirekte Wirkungen übernommen.
3. Für die optische Strahlung bestehen Regelungen von IRPA und ICNIRP, der Weltgesundheitsorganisation WHO, von ACGIH sowie der Internationalen Beleuchtungskommission CIE. Im Laserbereich wurden durch die internationale Norm IEC 60825-1 Sicherheitsklassen eingeführt, die heute weltweit etabliert sind.

Analyse der Normen/Normvorhaben

4. Die analysierten Normen/Normvorhaben sind jeweils im Anhang der beiden Teilberichte tabellarisch aufgelistet und nach Konflikten mit dem europäischen Rechtsrahmen bzw. dem "Gemeinsamen Deutschen Standpunkt" (GDS) kommentiert. Im Bereich der "optischen Strahlung" sind dies vor allem Dokumente des IEC/TC 76 "Sicherheit optischer Strahlung und Lasereinrichtungen" sowie Normen/Normungsvorhaben auf dem Gebiet der Beleuchtung.
5. Zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist unter einem Mandat der EU-Kommission durch CEN die dreiteilige Norm prEN 12198 "Sicherheit von Maschinen - Bewertung des Risikos der von Maschinen emittierten Strahlung" erarbeitet worden. Die Norm beschreibt ein Verfahren zur Einschätzung des durch nichtionisierende Strahlung verursachten Risikos und legt eine Kategorisierung der Maschinen fest. Als Referenzwerte für die Kategorisierung werden die Grenzwerte der ICNIRP-Leitlinien verwendet.

Bereich "Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder"

4. Die IEC hat beschlossen, für ihre internationalen Empfehlungen keine eigenen Grenzwerte festzulegen und sich nur mit der Messtechnik für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder zu befassen. Abgestimmt mit CENELEC wurde für diese Arbeit das IEC/TC 106 neu gegründet.
5. Die EU-Kommission hat einen Normungsauftrag an CEN, CENELEC und ETSI im Bereich der Elektrotechnik, Informationstechnik und Telekommunikation herausgegeben. Das Ziel dieses Mandats ist die Erstellung Europäischer Normen unter der Niederspannungsrichtlinie (72/23/EWG) und der Telekommunikationsendgeräte-Richtlinie (1999/5/EG) mit Anforderungen zum Schutz des Menschen vor den gefährlichen Folgen einer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, die von elektrischen Geräten erzeugt werden können. Die Normen sollen Messverfahren und Grenzwerte für die Emission der Geräte festlegen.
6. Die nationalen Normen der Normenreihe DIN VDE 0848 waren die ersten Bestimmungen zum Schutz von Personen vor der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, in denen der gesamte Frequenzbereich von 0 Hz – 300 GHz abgedeckt wurde. Weil auf Grund des europäischen Rechtsrahmens im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes Expositionsgrenzwerte nicht mehr in Normen, sondern in nationalen Gesetzen festgelegt werden, musste die Normenreihe umstrukturiert und überarbeitet werden. Die meisten Normenteile sind jedoch noch nicht als Normen verabschiedet.

Bereich "Optische Strahlung"

9. An der Norm DIN EN 60825-1 ("Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1, Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzerrichtlinien"; identisch mit IEC 60825-1) werden die Konflikte mit dem europäischen Rechtsrahmen beispielhaft für eine Reihe von Normen zu Lasereinrichtungen und inkohärenten Strahlenquellen erläutert.
10. Die Normenreihe DIN 5035 und der europäische Normentwurf prEN 12464 legen Werte für die Mindest-Beleuchtungsstärke an Arbeitsplätzen fest. Die nationale Rechtsgrundlage für diesen Bereich sind die Arbeitstättenverordnung bzw. konkretisierende Arbeitsstätten-Richtlinien sowie berufsgenossenschaftliche Regeln, die Werte für die Mindest-Beleuchtungsstärke an Arbeitsplätzen enthalten und derzeit überarbeitet werden. Die Studie weist darauf hin, dass die Normen/Normentwürfe in diesem Feld entsprechend angepasst werden müssen.

Ermittlung des Normungsbedarfs

Bereich "Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder"

11. Die Studie stellt in den folgenden Gebieten Normungsbedarf fest:

  • Festlegung von Emissionskenngrößen für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder an Geräten, Maschinen und Anlagen,
  • Messtechnische Bestimmung der Basis- und Feldgrößen für reale Expositionen,
  • Kalibrierung der für diese Zwecke derzeit eingesetzten und zukünftig zu entwickelnden Messmittel,
  • Elektromagnetische Verträglichkeit im Sinne der funktionalen Sicherheit von medizinischen Geräten, Systemen und Lebenshilfen (aktive Implantate), wobei die EMV an den Verhältnissen realer Expositionen, wie des Betreibens relativ starker Quellen in der unmittelbaren Umgebung (Mobilfunk), zu bemessen ist,
  • Eigenschaften, Schutzwirkung und Überwachung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen elektromagnetische Felder.


Diese Gebiete werden in der Studie präzisiert und zum Teil mit Beispielen verdeutlicht.

12. Bei der Umsetzung des in Punkt 7 beschriebenen Normungsauftrags müssen die Emissionsgrenzwerte so festgelegt werden, dass sie die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Geräte berücksichtigen. Werden in den Normen lediglich die Expositionsgrenzwerte der "Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)" aufgenommen, so bleibt fraglich, ob die danach konstruierten Arbeitsmittel den nationalen Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen.

Bereich "Optische Strahlung"

13. Um bei neuen Normentwürfen bzw. überarbeiteten Normen des IEC/TC 76 zukünftig Konflikte mit dem europäischen Rechtsrahmen zu vermeiden, empfiehlt die Studie, die Bereiche 1. "Klassifizierung/Produktanforderungen" und 2. "Expositionsgrenzwerte/Betriebsvorschriften" in verschiedenen Normenteilen zu regeln. So könnten europäisch die Normenteile des 1. Bereichs unverändert übernommen werden und die anderen ggf. rein international bleiben.
14. Es besteht dringender Normungsbedarf, Verfahren zur Messung und Beurteilung der Exposition gegenüber optischer Strahlung an Arbeitsplätzen festzulegen. Die Ergebnisse der im CEN/TC 169 dazu laufenden Normungsarbeit sollten auf die internationale Ebene überführt werden.
15. Für Produkte, die optische Strahlung emittieren und nicht zu den Maschinen, Lasereinrichtungen, LEDs oder zu den Beleuchtungseinrichtungen gehören (z.B. Wärmestrahlung emittierende Öfen oder Entkeimungseinrichtungen), existieren bisher noch keine Normen mit Klassifizierungen. Es wäre wünschenswert, auch für diese Produkte Europäische Normen mit Klasseneinteilungen entsprechend der Höhe der Strahlenemission zu erarbeiten.

Empfehlungen der KAN

Gesamteinschätzung

In der Studie werden die Wirkungsmechanismen der nichtionisierenden Strahlung erklärt und ein umfassender Überblick über die Normung in diesem Bereich vermittelt. Die Studie zeigt den konkreten Normungsbedarf auf. Sie stellt Normdokumente zusammen, die Bereiche des betrieblichen Arbeitsschutzes regeln, in denen die Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch Normen nicht vorgesehen ist. Dies ist von besonderer Bedeutung, da der Fachausschuss Elektrotechnik inzwischen für den Bereich der nichtionisierenden Strahlung zwei neue Berufsgenossenschaftliche Vorschriften ausgearbeitet hat, die als Entwürfe vorliegen. Diese fordern u.a. die Einhaltung von Expositionsgrenzwerten und die Anwendung von Schutzmaßnahmen bei möglicher Grenzwertüberschreitung. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, auf die die vorhergehende KAN-Studie vom November 1996 hingewiesen hatte.

Die Ergebnisse der Studie stellen den aktuellen Stand der Normung dar und sollten schnellstmöglich an die Arbeitsschutzexperten weitergegeben werden.

Handlungsbedarf für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

1. Die Studie weist auf konkreten Normungsbedarf hin (siehe Teil I, Kapitel 7, und Teil II, Kapitel 10.4 und 11). Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden gebeten, Normungsprojekte in diesen Bereichen personell und finanziell zu unterstützen.

Handlungsbedarf für das DIN

2. Das DIN wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der KAN-Geschäftsstelle geeignete Wege zu finden, wie Informationen zu Expositionsgrenzwerten in Normen frühzeitig ausgetauscht werden können.
3. Ein Mandat der Europäischen Kommission (siehe Teil I, Kapitel 5.1.2) sieht vor, dass in harmonisierten Normen unter der Niederspannungsrichtlinie und der Telekommunikationsendgeräte-Richtlinie Grenzwerte für die Emission elektromagnetischer Felder festgelegt werden sollen. Das DIN wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass diese Normen Messverfahren festlegen, die die Nutzungsbedingungen der Geräte ausreichend berücksichtigen. Zudem dürfen die Emissionsgrenzwerte nicht im Widerspruch zu geltenden Expositionsgrenzwerten (siehe BGV B9 und B11) stehen.
4. Im Teil II der Studie (Anhang B) sind Normdokumente aufgelistet, die Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes regeln und gegen den "Gemeinsamen Deutschen Standpunkt" (GDS) bzw. das EU-Memorandum zur "Rolle der Normung im Zusammenhang mit Artikel 118a des EG-Vertrags" verstoßen. Das DIN wird gebeten, die betroffenen Normungsgremien darüber zu informieren und den Studienbericht den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.
5. Das DIN wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass aus der Normenreihe IEC 60825 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen" Betriebsvorschriften und Expositionsgrenzwerte herausgenommen, zumindest jedoch getrennt von der Klassifizierung und den Produktanforderungen in einem anderen Normenteil geregelt werden.
6. Das DIN wird gebeten, die in der CEN/TC 169/WG 8 begonnene Normung von Verfahren zur Messung und Beurteilung von Expositionen gegenüber optischer Strahlung an Arbeitsplätzen weiter zu unterstützen und dem Normungsgremien vorzuschlagen, die ausgearbeiteten Normen international, z.B. bei der CIE (Commission Internationale de l’Eclairage), einzubringen.

Handlungsbedarf für die KAN-Geschäftsstelle

7.
Die KAN-Geschäftsstelle wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem DIN geeignete Wege zu finden, wie Informationen zu Expositionsgrenzwerten in Normen frühzeitig ausgetauscht werden können.

8. Die Studie stellt Normdokumente zusammen, die Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes regeln und gegen den GDS bzw. das EU-Memorandum zur "Rolle der Normung im Zusammenhang mit Artikel 118a des EG-Vertrags" verstoßen (siehe Teil II, Anhang B). Die KAN-Geschäftsstelle wird aufgefordert, auf der Basis der Empfehlungen der Studie und unter Berücksichtigung der neuen Unfallverhütungsvorschriften BGV B9 und B11 Stellung zu nehmen.
9. Die KAN-Geschäftsstelle wird gebeten, in einer Stellungnahme konkrete Änderungsvorschläge für die Normenreihe IEC 60825 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen" auszuarbeiten, wie Betriebsvorschriften und Expositionsgrenzwerte herausgenommen, zumindest jedoch getrennt von der Klassifizierung und den Produktanforderungen in einem anderen Normenteil geregelt werden können.
10. Die KAN-Geschäftsstelle wird gebeten, auf der Grundlage der Ergebnisse von Prof. Reidenbach in einer Stellungnahme das zuständige Normungsgremium aufzufordern, bei der Überarbeitung der IEC 60825-1 die Laserklassen 2 und 3a neu festzulegen, da der Lidschlussreflex nicht immer einen ausreichenden Schutz vor Lasern gemäß den jetzigen Klassen 2 und 3a bietet.
11. Die Studie weist auf Gebiete hin, in denen konkreter Normungsbedarf besteht (siehe Punkte 13 – 18 der Zusammenfassung bzw. Studie Teil I, Kapitel 7, und Teil II, Kapitel 10.4 und 11), und benennt, falls vorhanden, bereits laufende Normprojekte. Die KAN-Geschäftsstelle wird gebeten,

  • zu prüfen, welche neuen Normungsprojekte (z.B. für Herzschrittmacher) in den genannten Gebieten angestoßen werden können, und
  • die bereits laufende Normungsarbeit zu begleiten.


12. Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt, die im Teil II, Anhang C der Studie aufgelisteten Normungsprojekte, bei denen zurzeit nicht absehbar ist, ob sie gegen den GDS oder das EU-Memorandum verstoßen, kritisch zu begleiten und ggf. Stellung zu nehmen.


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