KAN-Bericht 15
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| Gefahrstoffemissionen bei Maschinen - Europäische Normung und Kennwerte, 09/1997 K. Wagner (523 KB) |
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Zusammenfassung
Ermittlung des Normungsbedarfs
1. Die Recherche kommt zu dem Ergebnis, daß die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie (MRL) bezüglich der Emission von Staub und Gefahrstoffen in den Normen allgemein gut berücksichtigt werden.
2. Handlungsbedarf wird für CEN/TC 12 (Erdöl- und Erdgasindustrie) gesehen. Hier erfolgt die Normung vorwiegend auf ISO-Ebene, so daß keine Europäischen Normen vorliegen, die auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie abgestimmt sind.
3. Handlungsbedarf besteht für CEN/TC 197 (Pumpen). Die Studie empfiehlt, für Pumpen mit zulässigen Leckagen Emissionsvorgaben aus der VDI-Richtlinie 2440 (Emissionsminderung - Mineralölraffinerien) in eine EN zu übernehmen.
Analyse der maschinenspezifischen Normenkonzepte bezüglich ihrer arbeitsschutzrelevanten Vorgaben
4. Das Normenkonzept wird als gut geeignet zur Umsetzung der Anforderungen der MRL bezüglich der Gefahrstoffemission bewertet.
Die vorliegenden A- und B-Normen (bzw. Entwürfe) stellen eine gute Basis für die Minimierung der Gefährdung durch die Emissionen von Gefahrstoffen dar.
Die analysierten C-Normen (bzw. Entwürfe) schreiben in der Regel Schutzmaßnahmen gegen eine Gefährdung durch Emissionen vor. Konstruktive Lösungen werden beschrieben, teilweise verknüpft mit eher allgemein formulierten Schutzzielen ("Emissionen müssen weitestgehend vermieden werden", "möglichst gering sein" etc.) .
5. Kennwerte zur Beurteilung des Emissionsverhaltens werden nur in wenigen C-Normen angegeben. Die Studie schlägt vor, daß, wo immer sinnvoll und möglich, sog. "erreichbare Werte" in den Produktnormen angegeben werden sollten. Dadurch wird dem Konstrukteur eine Möglichkeit gegeben, seine Maschine anhand eines definierten Anforderungsniveaus beurteilen zu können. Indirekt würde damit auch dem Betreiber ein Bewertungsmaßstab gegeben, um die Übereinstimmung mit der Norm anhand von Kennwerten überprüfen zu können.
Allerdings wird festgestellt, daß
- die Festlegung von "erreichbaren Werten" oft unterbleibt, da in den Normungsgremien aufgrund unterschiedlicher Bewertungen und Interessen keine Einigung erzielt wird und
- es sehr aufwendig, wenn überhaupt realisierbar ist, genormte Meßverfahren für jeden Maschinentyp und alle Maschinengrößen unter Beachtung der Randbedingungen zu erarbeiten, so daß vergleichbare und reproduzierbare Werte angegeben werden können.
Rückschlüsse auf den Stand der Technik
6. Die Studie geht davon aus, daß der Stand der Technik von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute definiert wird. Bezogen auf die Normung bedeutet dies, daß die Normen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung den Stand der Technik repräsentieren, da sie von den entsprechenden Fachleuten erarbeitet worden sind. Der Autor leitet daraus ab, daß aufgrund der Konformitätserklärung der Betreiber einer Maschine grundsätzlich davon ausgehen kann, daß die Schutzziele der MRL eingehalten werden.
Nationale Regelwerke zur Beurteilung der Immissionsbelastung
7. Die Studie stellt fest, daß auf nationaler Ebene ein umfangreiches Regelwerk zur Beurteilung von Immissionsbelastungen vorhanden ist.
8. Die VDI-Richtlinie 2262 "Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz - Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe" wird als hilfreich für die Konstruktion von Maschinen angesehen. Sie ist jedoch nicht als Ganzes in eine EN umsetzbar, da sie sich nicht nur an den Planer und Hersteller, sondern auch an den Betreiber wendet.
9. Nationaler Handlungsbedarf wird für die Festlegung von arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten bei Störfällen gesehen.
Regelungsbereiche, die den "Gemeinsamen deutschen Standpunkt" (GDS) betreffen
10. Abgesehen von den Bereichen, in denen Normung abweichend vom Grundsatz möglich und sinnvoll ist (z.B. genormte Meßverfahren, Angabe von Emissionswerten), finden sicherheitsrelevante Betriebsvorschriften durch die gemäß MRL zu erstellende Betriebsanleitung Eingang in die Normung.
Der Autor schlägt vor, normativ weitere Auflagen für die vom Hersteller bereitzustellenden Informationen zu machen. Dies betrifft die Angabe von Wartungszyklen für die Filter- und Abluftreinigung und Hinweise zur sicheren Aufstellung von Gruppen gleichen Maschinentyps.
11. Für den von der Normung gemäß GDS ausgenommenen Bereich wird ein Regelungsdefizit festgestellt. Daher wird die Festlegung eines Verfahrens außerhalb der Normung für wünschenswert gehalten, um einen für den Arbeitsschutz akzeptablen europäischen Mindeststandard für die sichere Aufstellung und den Betrieb von Maschinen zu gewährleisten.
Die Studie hebt hervor, daß hinsichtlich der Emission von Gefahrstoffen oft erst der Betreiber dazu in der Lage ist, einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Dies trifft beispielsweise auf Maschinengattungen zu, bei denen vom Hersteller nicht vorauszusehen ist, ob gefährliche Stoffe verarbeitet werden (z.B. Pumpen, Kunststoffverarbeitungsmaschinen).
Empfehlungen der KAN
Gesamteinschätzung
Die Studie gibt einen guten Überblick über die Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie in die Normung bezüglich der Gefahrstoffemission beim Betrieb von Maschinen. Die KAN schließt sich dem Ergebnis der Studie an, daß die grundlegenden Anforderungen der MRL hinsichtlich der Gefahrstoffemission in der Normung in der Regel berücksichtigt werden und daß das Normenkonzept als grundsätzlich gut geeignet zur Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie bezüglich der Gefahrstoffemission bewertet wird. Dies trifft insbesondere für die bereits veröffentlichten A- und B-Normungsprojekte zu. Zu der Bewertung der recherchierten C-Normungsprojekte wird festgestellt, daß in den meisten Fällen Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden. Die KAN läßt jedoch die Bewertung offen, ob in jedem Fall der Arbeitsschutz ausreichend gewährleistet ist, da eine konkretisierende Beurteilung des ggf. verbleibenden Restrisikos in der Studie nur begrenzt erfolgte. Darüber hinaus liegen in den meisten Fällen erst Entwürfe und Arbeitspapiere vor, die von der Endfassung abweichen können.
Die KAN schließt sich insofern dem in der Studie dargestellten Ergebnis an, als die Normen dem in DIN EN 45020 definierten Stand der Technik entsprechen. Aus Art. 100a Absatz 3 des EG-Vertrages läßt sich zwingend ableiten, daß die Maschinenrichtlinie von einem hohen Schutzniveau ausgeht. Wenn daher in der MRL gefordert wird, daß Harmonisierte Normen dem Stand der Technik entsprechen müssen, so ist darunter ein fortschrittlicher Entwicklungsstand der sicherheitstechnischen Maßnahmen zu sehen. Daher stellt die KAN fest, daß es bei Fehlen von Kennwerten oder eindeutigen Kriterien schwierig ist, festzustellen, ob eine Maschine diesem "fortschrittlichen Stand" entspricht. Die KAN stellt ergänzend zu der vom Autor getroffenen Aussage (s. Zusammenfassung, Punkt 6) fest, daß von einer mit der CE-Kennzeichnung versehenen Maschine immer noch Gefahren ausgehen können. Der Hersteller ist dann verpflichtet, vor Restgefahren, die trotz aller getroffenen Vorkehrungen weiterhin bestehen, zu warnen.
Abweichend von der in der Studie getroffenen Forderung folgt die KAN dem Hinweis des Normenausschusses Maschinenbau im DIN (NAM), daß für das CEN/TC 12 (Erdöl- und Erdgasindustrie) kein Handlungsbedarf besteht, da es sich bei den von ISO zu übernehmenden Normen nicht um Sicherheitsnormen handelt. Ebenso wird von der KAN kein nationaler Handlungsbedarf für die Festlegung von arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten bei Störfällen gesehen. Weiter wird festgestellt, daß die in der Studie geforderte Angabe von Wartungszyklen bereits Bestandteil der Vorgaben für die Normungsgremien sind und die Forderung nach Hinweisen zur Aufstellung den Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes betrifft und daher über den Normungsauftrag hinausgeht.
Handlungsbedarf für das DIN
1. CEN/TC 197 "Pumpen" wird über das DIN um Prüfung und Stellungnahme gebeten, ob für Pumpen mit zulässigen Leckagen Emissionsvorgaben aus der VDI-Richtlinie 2440 (Emissionsminderung - Mineralölraffinerien) in eine EN übernommen werden können.
2. Das DIN wird gebeten, die Umsetzung der nationalen Norm DIN 33894 (Staubemission technischer Arbeitsmittel; Bestimmung der Staubemission von Bohreinrichtungen...) in eine EN einzuleiten (Vorschlag der Arbeitsgruppe).
3. Die KAN fordert die Normungsgremien über das DIN auf, in den Produktnormen, soweit möglich, "erreichbare Werte" anzugeben. Es besteht der Bedarf, die im CEN/TC 114/WG 15 (Sicherheit von Maschinen) erarbeiteten B-Normen (bzw. Entwürfe) umzusetzen und in den C-Normen zu konkretisieren. Insbesondere die Normen(entwürfe) der Reihe DIN EN 1093 (Bewertung der Emission von luftgetragenen Gefahrstoffen) sind in den Produktnormen zu berücksichtigen. Die u.a. durch die Angabe von "erreichbaren Werten" konkretisierten Anforderungen der Maschinenrichtlinie zur Minimierung der Gefahrstoffemission müssen unter Berücksichtigung des Standes der Technik ein hohes Arbeitsschutzniveau gewährleisten.
4. Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN wird um Prüfung der VDI-Richtlinie 2262 dahingehend gebeten, welche Punkte unter Berücksichtigung des GDS in die Europäische Normung übernommen werden können.
Handlungsbedarf für die KAN
5. Betriebsanleitungen müssen gemäß MRL Festlegungen enthalten, die den betrieblichen Arbeitsschutz betreffen. Es besteht Klärungsbedarf, wie konkret normative Festlegungen sein sollen, um einerseits den Anforderungen der MRL zu entsprechen und andererseits nicht in Widerspruch zum GDS zu stehen. Die KAN wird hierzu eine Empfehlung erarbeiten.
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