KAN-Bericht 26
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| Normung im Bereich der Druckgeräterichtlinie, 11/2001, M. Braun/T. Schulz (4 MB) |
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Zusammenfassung
Rechtlicher Rahmen
Rechtsgrundlage der europäischen Produktnormung im Bereich der Druckgeräte ist die auf Artikel 95 EG-Vertrag (früher Artikel 100a) gestützte Richtlinie 97/23/EG, die bereits seit dem 29. November 1999 angewandt werden kann. Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 29. Mai 2002 tritt sie uneingeschränkt in Kraft.
Auf Grund des von CEN vorgeschlagenen Programms erteilte die EU-Kommission im August 1994 unter der Kenn-Nummer M/071 ein Mandat in vier Einzelaufträgen für insgesamt ca. 800 Arbeitsthemen (Normen bzw. Normteile). Die mandatierte Normungsarbeit hat damit zu einem Zeitpunkt begonnen, als die Richtlinie 97/23/EG noch in der Beratung war. Die erforderliche Rechtssicherheit für die Normungsarbeit wurde aber erst mit der Verabschiedung der Richtlinie 97/23/EG am 29. Mai 1997 geschaffen.
Normungsstrukturen im Bereich der Richtlinie 97/23/EG
Auf europäischer Ebene sind 19 Technische Komitees im CEN und 9 Technische Komitees in ECISS (Europäisches Komitee für Eisen- und Stahlnormung) für die Normung im Bereich der Richtlinie 97/23/EG tätig. Die Normen in diesem Bereich werden nach der folgenden Struktur erarbeitet:
- harmonisierte Produktnormen beschreiben alle Aspekte eines Produkts (Produkttyps) (ca. 100 Normen),
- harmonisierte unterstützende Normen beschreiben bestimmte Arbeits- oder Prüfmethoden (ca. 200 Normen).
- harmonisierte unterstützende Werkstoffnormen beschreiben die Kennwerte und Eigenschaften von Werkstoffen für Druckgeräte (ca. 250 Normen).
Harmonisierte unterstützende Normen allein können nicht die Vermutungswirkung auslösen, sondern erst in Verbindung mit der Anwendung harmonisierter Produktnormen oder des Anhangs I der Druckgeräterichtlinie.
Ferner ist im nicht harmonisierten Bereich die Erstellung von unterstützenden Grundlagen- bzw. Querschnittsnormen vorgesehen, die z.B. beschreiben, wie Werkstoffprüfungen durchgeführt werden (ca. 250 Normen). Unterschiedliche Sicherheitskonzepte in den europäischen Ländern und Änderungen der Vorschläge zur Druckgeräterichtlinie während der Erstellung der Normen führten z.T. zu erheblichen Verzögerungen bei der Erarbeitung der Normen.
Es besteht z.Z. ein dringender Bedarf an der Fertigstellung der Normen. Denn nach Auffassung der EU-Kommission hängt die erfolgreiche Implementierung der Druckgeräterichtlinie u.a. von der Verfügbarkeit harmonisierter Normen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Übergangszeit ab. Die strategische Zielvorgabe der Kommission ist demnach, dass die grundlegenden harmonisierten Normenreihen bis spätestens 29. Mai 2002 fertiggestellt sind. Dies führt zu einem großen Druck auf die derzeit laufenden Arbeiten bei CEN. Erst ca. 50 Normen sind bisher im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft aufgeführt worden (Stand 18. Juli 2001).
Durchführung der Befragung
Die Analyse der Normung im Bereich Druckgeräterichtlinie stützt sich auf folgende Quellen:
- Normen, Norm-Entwürfe, Arbeitsdokumente, Schriftstücke der beteiligten Normungsgremien von CEN und ECISS, des Technischen Büros von CEN (CEN/BT), Berichte des CEN-Consultant, Dokumente der Kommission
- Internetrecherchen (Internetseiten der Europäischen Kommission und von CEN)
- Befragung der DIN-Sekretäre zum aktuellen Stand der Normungsarbeit im Bereich Druckgeräte
- Befragung der DIN-Sekretäre und Experten (Hersteller und Herstellerverbände, Technische Überwachungsorganisationen (TÜO) bzw. benannte Stellen, Betreiberprüfstellen, Unfallversicherungsträger, Betreiber, Behörden) anhand von Fragebogen
- Interviews mit ausgewählten, an der Normungsarbeit maßgeblich beteiligten Experten zu speziellen Themen
Bei der Befragung beteiligter Kreise (DIN-Normenausschüsse, Hersteller, Betreiber, Behörden, Unfallversicherungsträger, Fachausschüsse des HVBG, Verbände, Prüfstellen und TÜO) wurde folgende Vorgehensweise gewählt:
1. Befragung mittels Fragebögen, differenziert nach 2 Gruppen:
- Experten, die die Normungsarbeit ganzheitlich bewerten sollten
- Experten, die zu bestimmten Sachgebieten bzw. Normen/Normenreihen spezifische Aussagen bzw. Bewertungen abgeben sollten.
2. Interviews mit ausgewählten, an der Normungsarbeit maßgeblich
beteiligten Experten zu spezifischen technischen Themen.
Ergebnis der Befragung
Bei der Normungsarbeit zur Druckgeräterichtlinie ist von deutscher Seite keine Normung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes initiiert worden. In einigen Normen sind jedoch Regelungen zum betrieblichen Arbeitsschutz enthalten.
Umfangreiche Teile des deutschen Regelwerkes bzgl. der Beschaffenheitsanforderungen wurden in die europäische Normung überführt. Zum Teil ergeben sich gegenüber dem bisherigen nationalen Regelwerk sachspezifische Lücken. Spezialnormen, z.B. für Ausdehnungsgefäße, sowie bestimmte Normen für Anlagen und Anlagekomponenten weichen zum Teil vom Sicherheitskonzept der Grundnorm prEN 13445 "Unbefeuerte Druckbehälter" ab.
Nach Meinung der Experten bestehen folgende prioritäre Aufgaben für die künftige Normungsarbeit:
- Fertigstellung der notwendigen harmonisierten Normen, vor allem für die Sachgebiete Druckbehälter (prEN 13445 "Unbefeuerte Druckbehälter"), Rohrleitungen (prEN 13480 "Metallische industrielle Rohrleitungen") und Dampfkessel (prEN 12952 "Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten"; prEN 12953 "Großwasserraumkessel").
- Nach Sammlung ausreichender Erfahrung bei der Anwendung dieser Normen wird eine Überarbeitung für erforderlich gehalten, da man jetzt schon Probleme erkennen kann, die aber auf Grund des vorliegenden Zeitdrucks und der noch fehlenden Praxiserfahrung derzeit nicht beseitigt werden können. Zudem müssen in Zukunft einzelne Normteile besser aufeinander abgestimmt werden, um ein schlüssiges Gesamtkonzept zu gewährleisten und die Praxistauglichkeit und somit die Akzeptanz der Normen sicher zu stellen.
- Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der o.a. Normenreihen um Themen, die beim gegenwärtigen Stand der Normen als sachspezifische Lücken gegenüber dem nationalen Regelwerk erkannt werden, sollte schon zwischenzeitlich erfolgen.
Nach einhelliger Auffassung besteht mehrheitlich bei den analysierten CEN/TCs und ECISS/TCs keine Notwendigkeit für das Aufgreifen neuer Normvorhaben. Eine Ausnahme bildet das Sachgebiet Rohrleitungen, wo eine neue Norm für Kunststoffrohrleitungen von allen Befragten für erforderlich gehalten wird. Da die Normenreihe nur metallische Rohrleitungen abdeckt, wird aus Gründen der Systematik eine neue Norm erforderlich sein.
Empfehlungen der KAN
Gesamteinschätzung
Die Normung im Bereich der Richtlinie 97/23/EG besitzt einen hohen Stellenwert vor allem durch die Aktualität im Hinblick auf den Ablauf der Übergangszeit am 29. Mai 2002 und durch die wirtschaftliche Bedeutung des Druckgerätesektors für den Binnenmarkt. Dieser Stellenwert ist z.B. daraus ersichtlich, dass gegenwärtig ca. jedes 10. Arbeitsthema bei CEN unmittelbar oder mittelbar mit der Richtlinie 97/23/EG im Zusammenhang steht.
Das Gutachten gibt einen ersten Überblick über den vorliegenden Stand der Normung. Die Normung in diesem Bereich ist derzeit in der Entstehung. Von den ca. 800 mandatierten Normen sind ca. 460 Europäische Normen ratifiziert und von diesen ca. 50 harmonisiert (Stand 18. Juli 2001). Daher ist eine abschließende Bewertung der in Kürze verfügbaren ersten Ausgaben von harmonisierten Normen für Druckgeräte nur unter diesem Vorbehalt möglich. Erst nach Sammlung von Erfahrungen bei der Anwendung und nach der dann erforderlich werdenden Überarbeitung kann die Praxistauglichkeit der Normen für Druckgeräte im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte abschließend beurteilt werden. In einigen Bereichen ist aber schon jetzt Handlungsbedarf erkennbar.
Handlungsbedarf für das DIN
1. Das DIN wird gebeten, das Gutachten nach Veröffentlichung an die deutschen Spiegelgremien weiterzuleiten, damit die Ergebnisse bei der Bearbeitung/Überarbeitung der Normen/Normentwürfe zur Verfügung stehen.
2. Das DIN wird gebeten, seine Normenausschüsse (FNCA, NARD, NAA, NDG; FNKä, FNFW, NAEBM, FNK, NA Tank und NA Gas) daran zu erinnern, dass Regelungen für den betrieblichen Bereich, soweit sie
- sicherheitsrelevante Informationen zu Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung einschließlich Inspektion durch den Benutzer,
- Hinweise des Herstellers auf Restgefahren, als Ausfluss der Gefahrenanalyse oder
- Hinweise des Herstellers auf Gefahren durch unsachgemäße Verwendung
betreffen, nur in den Anforderungen für die Gestaltung der Betriebsanleitung gemäß Anhang I Abschnitt 3.4 der Richtlinie 97/23/EG aufgeführt werden. Andere Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes sind entsprechend dem GDS kein Gegenstand von Normung.
3. Das DIN wird gebeten, sich für eine Überarbeitung der folgenden Normen/Normentwürfe auf europäischer Ebene einzusetzen, bzw. die Normen ggf. auf europäischer Ebene abzulehnen, da sie betriebliche Regelungen enthalten, die der nationalen Rechtsetzung vorbehalten sind:
- prEN 13458-3 "Kryo-Behälter - Ortsfeste vakuum-isolierte Behälter - Teil 3: Betriebsanforderungen (CEN/TC 268)" fordert z.B. Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen, z.T. unter Einbeziehung einer "zugelassenen Stelle".
- WI 00268029 "Kryo-Behälter - Ortsfeste nicht vakuum-isolierte Behälter - Teil 3: Betriebsanforderungen" fordert z.B. Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen, z.T. unter Einbeziehung einer "zugelassenen Stelle".
- DIN EN 378-3 "Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen" gilt für Kältesätze ab bestimmten Mindestmengen (je nach Art des Kältemittels 2,5 kg - 10 kg) und enthält umfangreiche technische und organisatorische Anforderungen, die dem betrieblichen Arbeitsschutz vorbehalten bleiben müssen.
- DIN EN 378-4 "Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung" enthält umfangreiche technische und organisatorische Anforderungen, die dem betrieblichen Arbeitsschutz vorbehalten bleiben müssen.
- prEN 13313 "Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sachkunde von Personal" regelt u.a. die Qualifikation und die Zertifizierung des sachkundigen Personals im betrieblichen Bereich (z.B. für die Aufstellung, Inspektion, Prüfung, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Instandsetzung). Regelungen in der Norm betreffen zudem die Prüfkompetenzen im betrieblichen Bereich (z.B. für Druckbehälter, Rohrleitungen, Dampfkessel).
4. Bei der zukünftigen Normungsarbeit (z.B. CEN-Businesspläne) wird das DIN gebeten, sich prioritär dafür einzusetzen, dass
- die notwendigen harmonisierten Normen, vor allem für die Sachgebiete Druckbehälter (prEN 13445 "Unbefeuerte Druckbehälter"), Rohrleitungen (prEN 13480 "Metallische industrielle Rohrleitungen") und Dampfkessel (prEN 12952 "Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten"; prEN 12953 "Großwasserraumkessel") fertiggestellt werden.
- nach Sammlung ausreichender Erfahrung bei der Anwendung dieser Normen eine vorzeitige Überarbeitung eingeleitet wird. Bereits jetzt sind Probleme erkennbar, die aber auf Grund des z.Z. herrschenden Zeitdrucks und der noch fehlenden Praxiserfahrung nicht angegangen werden können. Zudem müssen in Zukunft einzelne Normteile besser aufeinander abgestimmt werden, um ein schlüssiges Gesamtkonzept zu gewährleisten und die Praxistauglichkeit und somit die Akzeptanz der Normen sicher zu stellen.
- eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der o.a. Normenreihen um Themen, die beim gegenwärtigen Stand der Normen als sachspezifische Lücken gegenüber dem nationalen Regelwerk erkannt werden, schon zwischenzeitlich erfolgt.
Handlungsbedarf für das BMA
1. Das BMA wird gebeten, sich für eine Zurückziehung der Fundstellen der DIN EN 378-3 und DIN EN 378-4 aus dem EG-Amtsblatt einzusetzen, falls auch in der zur Zeit laufenden Überarbeitung der beiden Teile weiterhin umfangreiche betriebliche Regelungen enthalten bleiben, die nicht die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie konkretisieren.
Handlungsbedarf für die KAN-Geschäftsstelle
1. Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt, sich prioritär mit der Berücksichtigung der Aussagen des GDS in den z.Z. anstehenden Europäischen Normentwürfen (CEN-Umfrage) für die Bereiche Druckbehälter, Rohrleitungen und Dampfkessel zu befassen.
2. Die KAN-Geschäftsstelle wird gebeten, in einem zweiten Schritt sowohl die Normen, die z.Z. in der formellen Abstimmung sind sowie die bereits verabschiedeten Normen aus den o.g. Bereichen in Hinblick auf Regelungen zum betrieblichen Arbeitsschutz im Detail zu überprüfen.
Handlungsbedarf für den Staat, die Sozialpartner und die Unfallversicherungsträger
1. Der Staat, die Sozialpartner und die Unfallversicherungsträger werden gebeten, sich aktiv an der europäischen Normung zu beteiligen, um in den europäischen Normungsgremien auch den "Gemeinsamen Deutschen Standpunktes" vertreten zu können.
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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)
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Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe

Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe, die sich in der öffentlichen Umfrage befinden, stehen Ihnen hier zur Verfügung (Quelle: NoRA - Normen-Recherche-Arbeitsschutz):






