Allgemeine Grundlagen der Ergonomie-Normung

Ansprechpartnerin: Dr. Anja Vomberg (vomberg@kan.de

Eine Schwierigkeit der Ergonomie-Normung bestand früher darin, dass sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene teilweise übergeordnete Normen fehlten. Deshalb hat die KAN in Zusammenarbeit mit dem Normenausschuss Ergonomie (NA Erg) einen Leitfaden erarbeitet, der eine Strukturierung der Inhalte von Ergonomie-Normen ermöglicht. Der Leitfaden wurde auf europäischer und internationaler Ebene akzeptiert. Das Ergonomie-Normenwerk wird seitdem strukturell kontinuierlich verbessert. Allerdings muss der Bekanntheitsgrad der Ergonomie-Normen verbessert werden, um die Anwendung der Normen zu fördern. Hierzu hat die KAN verschiedene Projekte im Bereich der Ergonomie initiiert.

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Beleuchtung

Ansprechpartner: Dr. Dirk Bartnik (bartnik@kan.de

Obwohl die Beleuchtung von Arbeitsstätten dem Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes zuzuordnen ist und entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen hier prinzipiell keine Normen vorgesehen sind, werden/wurden auf europäischer Ebene im CEN/TC 169 „Angewandte Lichttechnik“ u.a. Normen zur Beleuchtung von Arbeitsstätten erstellt. Im deutschen Vorwort muss klargestellt werden, dass grundsätzlich national über die Norm hinausgehende Anforderungen für die Beleuchtung von Arbeitsstätten möglich sind und in Deutschland die Arbeitsstättenverordnung sowie einschlägige Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften gelten.

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Bildschirmarbeit

Ansprechpartnerin:  Dr. Anja Vomberg (vomberg@kan.de)

Normung mit Beschaffenheitsanforderungen an Produkte fällt in den Regelungsbereich des Artikels 114 des AEU-Vertrags. Die Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG) hingegen ist dem Artikel 153 des AEU-Vertrags zuzuordnen, in dem es um Regelungen des betrieblichen Arbeitsschutzes geht. Dennoch enthält der Anhang der Bildschirmrichtlinie Mindestvorschriften für die technische Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel.

Um in den bestehenden Normen eine klare Trennung der Regelungsbereiche zu erreichen, hat die KAN ein Konzept für die Strukturierung bei der Er- und Bearbeitung internationaler und europäischer Normprojekte erarbeitet. Vom nationalen Spiegelgremium (DIN/NI-Erg) wurde dieses Konzept bei ISO/TC 159/SC 4 vorgestellt und dort als Grundlage für die Systematisierung und Überarbeitung der Normung angenommen.

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Klima

Ansprechpartner: Dr. Dirk Bartnik (bartnik@kan.de)

In der Normung zum Thema "Klima" ist der Arbeitsschutz unter anderem dort betroffen, wo die Belastung des Arbeitnehmers durch kaltes oder warmes Umgebungsklima behandelt wird. Messmethoden, Begriffe oder Erträglichkeitsbereiche werden festgelegt, Expositionszeiten und Ruhepausen vorgeschlagen. Die KAN beobachtet dieses Normungsfeld, damit keine Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge oder zur Festschreibung der Erholungszeiten in der Normung getroffen werden, da diese in den nationalen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen.

Psychische Belastungen

Ansprechpartner: Ulrich Bamberg (bamberg@kan.de)

Mit dem Strukturwandel der Arbeit haben sich auch die bei der Arbeit entstehenden Belastungen gewandelt. Oftmals stehen nicht mehr körperlich schwere Arbeit oder andere physische Belastungen im Vordergrund, sondern z.B. Zeitdruck oder Überforderung, also psychische Belastungen. Anders als die Umgangssprache fasst die Arbeitswissenschaft Belastungen auf als die Gesamtheit der Einflüsse, die bei der Arbeit auf den Menschen einwirken, während Beanspruchung die individuelle Auswirkung der Belastung auf den Menschen bezeichnet. Beanspruchungen sind demnach die im Menschen auftretenden Reaktionen auf Belastungen. Das bedeutet auch: Gleiche Belastungen können bei verschiedenen Menschen zu unterschiedlichen Beanspruchungen führen.

Um Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sicherzustellen, sollten Arbeit, Arbeitssysteme, Produkte und Umgebungen an die physischen und psychischen Fähigkeiten des Menschen angepasst werden. Normen zur psychischen Belastung - wie Ergonomie-Normen generell – können hier einen Beitrag leisten, wenn sie von anderen Normern, von Konstrukteuren, Herstellern und Arbeitsgestaltern bereits in der Entwicklungsphase herangezogen werden, damit, wie z.B. in der Maschinenrichtlinie gefordert, die Sicherheit gleich „in das Produkt hinein konzipiert“ wird.

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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)


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Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe, die sich in der öffentlichen Umfrage befinden, stehen Ihnen hier zur Verfügung (Quelle: NoRA - Normen-Recherche-Arbeitsschutz):

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