| Inhaltsverzeichnis
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| Editorial: Der Anhang ZA in Normen
Bei der Konstruktion eines Produkts hat der Hersteller die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der für das Produkt gültigen EG-Richtlinie(n) zu beachten. Normen sollen helfen, die allgemein gehaltenen Richtlinienanforderungen entsprechend dem Stand der Technik zu konkretisieren. |
| SPEZIAL |
| Grundlegende Anforderungen der Maschinenrichtlinie und ihre Konkretisierung in harmonisierten Normen
Aus Artikel 95 des EG-Vertrags ergibt sich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, im Rahmen des freien Warenverkehrs ein hohes Sicherheits- und Gesundheitsniveau zu gewährleisten. Hierzu legen Richtlinien nach dem Neuen Konzept in allgemeiner Form grundlegende Sicherheitsanforderungen fest, die über technische Angaben in harmonisierten Europäischen Normen konkretisiert werden. |
| Klarheit und Transparenz von Sicherheitsnormen für Maschinen
In der Öffentlichkeit wird zuweilen der Eindruck erweckt, dass die Europäischen Normen zur Maschinensicherheit nicht die Bedingungen des Mandats der Europäischen Kommission an die Europäischen Normungsorganisationen erfüllen. Dem kann entgegengehalten werden, dass bis April 2004 im Amtsblatt der EU 475 Europäische Normen zur Maschinenrichtlinie gelistet wurden und dass seit der ersten Listung (1992) nur etwa 20 Normen beanstandet wurden. |
| THEMEN |
| Normung im Bereich "Körperkräfte"
Die Normung im Bereich „Körperkräfte” wird in Europa durch die Normenreihe EN 1005 geprägt. Alle Teile dieser Reihe sind unter der Maschinenrichtlinie mandatiert und ergänzen vorhandene Typ-B-Ergonomie-Normen für die Sicherheit von Maschinen. |
| Arbeitsschutz und Normung in Italien
In Italien gibt es keine Einrichtung wie die KAN, doch in vielen Fällen arbeiten die Sozialpartner und staatliche bzw. regionale Institutionen effizient zusammen, um Verbesserungen von Normen im Sinne des Arbeitsschutzes zu erwirken. Im Folgenden werden die Hauptträger des Arbeitsschutzes in Italien vorgestellt. |
| Beleuchtung am Arbeitsplatz Welche Rolle kann die Normung spielen?
Am Beispiel der Beleuchtung von Arbeitsstätten wird verdeutlicht, dass für die Konkretisierung der Anforderungen an die betriebliche Arbeitsplatzgestaltung Europäische Normen nur eine eingeschränkte Rolle spielen können, z.B. zur allgemeinen Verständigung (Begriffe, Definitionen, Zeichen) oder zur Sicherung der Vergleichbarkeit eines bestimmten Arbeitsschutzniveaus (Prüf- und Messverfahren). |
| NORMAPME Vertreter der KMU in der Normung
NORMAPME, das Europäische Büro des Handwerks und der KMU für die Normung, wurde 1996 auf Betreiben von UEAPME und vier weiteren Verbänden gegründet. Es vertritt die besonderen Interessen der KMU im europäischen Normungsprozess und unterstützt sie bei der Anwendung europäischer Normen. NORMAPME repräsentiert 77 KMUVerbände in 31 europäischen Ländern, denen 20 Millionen Unternehmen mit 50 % aller Erwerbstätigen in Europa angeschlossen sind. |
| KURZ NOTIERT |
| CENELEC führt Anhang ZZ ein
CENELEC hat mit der Europäischen Kommission vereinbart, in allen neuen harmonisierten Normen unter EG-Richtlinien nach dem Neuen Ansatz (Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie, ATEX-Richtlinie etc.) einen informativen Anhang ZZ aufzunehmen. Dieser soll verdeutlichen, welche grundlegenden Anforderungen der Richtlinie die harmonisierte Norm abdeckt. Ergänzend soll in diesem Anhang darauf hingewiesen werden, dass die Norm eine Möglichkeit darstellt, die Konformität mit der Richtlinie zu erreichen. Auch im Vorwort der Norm soll ein Hinweis auf die Mandatierung und den Anhang ZZ enthalten sein. |
| EUROSHNET aktuell
Nach einer etwa einjährigen Erprobungsphase in sechs europäischen Ländern öffnet sich EUROSHNET nun für Arbeitsschutzexperten aus ganz Europa (EU und EFTA-Länder). Hierdurch wird der Meinungsaustausch zu Themen des Arbeitsschutzes auf eine breite europäische Basis gestellt. Interessierte Experten können ihre Anmeldung unter www.euroshnet. org (> Network) vornehmen. |
| PEROSH - Internationale Arbeitsteilung
Während der europäische Arbeitsmarkt zunehmend von harmonisiertem europäischem Recht bestimmt wird, liegen die Forschungsaktivitäten zum Thema Arbeitsschutz noch weitgehend in den Händen einzelner nationaler Institutionen. |
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