Normung im Bereich Dienstleistungen
Ansprechpartner: Dr. Dirk Bartnik (bartnik@kan.de)
Ein wichtiges Instrument zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungshandels und zum Abbau von Handelshemmnissen ist die Normung.Werden Dienstleistungen genormt, ergeben sich zwangsläufig Bezüge zu den Personen, die diese erbringen. Dies bedeutet, dass möglicherweise in solchen Normen Anforderungen an den Schutz der Dienstleistungserbringer enthalten sind, die der einzelstaatlichen Umsetzung von Arbeitsschutz-Richtlinien nach Artikel 153 des AEU-Vertrages vorbehalten sind und mit den Grundsätzen des Gemeinsamen Deutschen Standpunkts (GDS) in Konflikt stehen. Die KAN vertritt daher die Position, in Dienstleistungsnormen zwar die Sicherheit der Verbraucher, nicht aber der Erbringer der Dienstleistung zu behandeln.
Weitere Informationen:
- KANBrief 2/08: Europäische Kommission fördert Normung von Dienstleistungen
- KANBrief 3/06: Dienstleistungen - Normung und Arbeitsschutz
- KAN-Gutachten zu Normung und Dienstleistungen im WTO-GATS-Abkommen
- Normung von Dienstleistungen - Hinweise der Arbeitsschutzkreise der KAN zur Behandlung von Arbeitsschutzfragen
- KANBrief 4/02: Schwerpunktthema Dienstleistungen
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Kommission Arbeitsschutz und Normung legt Geschäftsbericht vor
Lesen Sie in unserem Jahresbericht, welche Schwerpunkte wir 2012 in unserer Arbeit gesetzt haben.
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Der KANBrief 1/13 ist da
Schwerpunktthema: Dienstleistungsnormung auf dem Vormarsch
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Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe

Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe, die sich in der öffentlichen Umfrage befinden, stehen Ihnen hier zur Verfügung (Quelle: NoRA - Normen-Recherche-Arbeitsschutz):






