Sicherheit von Maschinen
Ansprechpartnerin: Rita Schlüter (schlueter@kan.de)
Die europäische Normung im Bereich der Maschinensicherheit dient vorrangig der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie. Hierzu hat die KAN einige Analysen durchgeführt und Empfehlungen ausgesprochen, die grundlegende oder spezielle sicherheitstechnische Aspekte der europäischen Maschinensicherheitsnormung betreffen.
Im Bereich der Maschinensicherheit beschäftigt sich die KAN unter anderem mit folgenden Themen:
Betriebsanleitungen
Ansprechpartner: Corado Mattiuzzo (mattiuzzo@kan.de)
Betriebsanleitungen sind produktbegleitende Unterlagen, die in einer Vielzahl von Europäischen Binnenmarktrichtlinien eine wesentliche Rolle spielen. Unter anderem enthält Anhang I der Maschinenrichtlinie Anforderungen, welche Inhalte in Betriebsanleitungen aufgenommen werden müssen. Zusammen mit dem DIN hat die KAN einen knappen und nicht auf den Maschinenbereich beschränkten Leitfaden erarbeitet, der den Normungsgremien eine Leitlinie gibt, wie in einer Norm technisch nicht vermeidbare Restrisiken korrekt adressiert werden.
Weitere Informationen:
Emissionen
Ansprechpartnerin: Angela Janowitz (janowitz@kan.de)
Produktspezifische Normen berücksichtigen Gefährdungen durch die Emissionen von Maschinen - Lärm, Vibrationen, Gefahrstoffe und Strahlungen - häufig nur unzureichend. Damit erfüllen sie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie in diesem Punkt nicht zufriedenstellend.
Vor dem Hintergrund haben die KAN und der französische Arbeitsschutz eine Position zur Notwendigkeit der Quantifizierung der Emissionen von Maschinen erarbeitet. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, die Normung von Messmethoden und die Festlegung von Betriebszuständen, die Quantifizierung von Emissionen als Maß für den Stand der Technik und die Sammlung von Emissionsdaten weiter voranzubringen.
Weitere Information:
KANBrief 3/08: „Wenn es kracht und raucht – Emissionen mindern und messen“- KANBrief 1/08: „CEN/CENELEC-Lärmconsultants: Aufgaben und Erreichtes“
- KANBrief 2/07: „Schutz vor Lärm und Vibrationen“
- KANBrief 3/05: "Wo gehobelt wird, fallen nicht nur Späne – Lärmemissionen von Kehlmaschinen“
- KANBrief 3/03: "Messung von Vibrationen – vergleichbare Methoden“
- KANBrief 1/00: "Schwerpunktthema Emissionen"
- KANBrief 2/01: "Lärmschutz - Neue Outdoor - Richtlinie"
- KANBrief 2/98: "Emissionen - Position der KAN"
- KAN-Bericht 21: Angaben zu Emissionen in Maschinennormen
- KAN-Bericht 15: Gefahrstoffemissionen bei Maschinen
- KAN-Bericht 8: Lärmschutz an Maschine und Arbeitsplatz. Bestand und Bedarf arbeitsschutzbezogener Normung
- KAN-Bericht 3: Ermittlung des Normungsbedarfs zur Festlegung von Kennwerten für Vibrationen
Gefährdung durch Vibrationen bei Maschinen
Ansprechpartnerin: Angela Janowitz (janowitz@kan.de)
Die Maschinenrichtlinie fordert vom Maschinenhersteller, Vibrationen auf das niedrigste erreichbare Niveau zu verringern und in der Betriebsanleitung den Nutzer der Maschine über Restrisiken durch Vibrationen zu informieren. Normung kann diese Anforderung der Richtlinie unterstützen, indem sie die technischen Maßnahmen zur Vibrationsminderung und Prüfmethoden zur Vibrationsmessung standardisiert. Verbesserungsbedarf besteht allerdings z.B. bei den grundlegenden Schwingungsnormen oder bei der Beschreibung des Standes der Technik bezüglich der Vibrationsminderung durch „Orientierungswerte“ in spezifischen Maschinensicherheitsnormen.
Weitere Informationen:
Gefährdung durch Lärm bei Maschinen
Ansprechpartnerin: Angela Janowitz (janowitz@kan.de)
Die Maschinenrichtlinie fordert vom Hersteller von Maschinen, Lärm auf das niedrigste erreichbare Niveau zu verringern und in der Betriebsanleitung den Nutzer der Maschine über Restrisiken durch Lärm zu informieren. Normung kann diese Anforderung der Richtlinie unterstützen, indem sie die technischen Maßnahmen zur Lärmminderung und Prüfmethoden zur Lärmmessung standardisiert. Verbesserungsbedarf besteht z.B. bei der Beschreibung des Standes der Technik bezüglich der Lärmminderung, z.B. durch „Orientierungswerte“ in spezifischen Maschinensicherheitsnormen.
Weitere Informationen:
KANBrief 3/08: „Wenn es kracht und raucht – Emissionen mindern und messen“ - KANBrief 1/08: „CEN/CENELEC-Lärmconsultants: Aufgaben und Erreichtes“
- KANBrief 2/07: „Schutz vor Lärm und Vibrationen“
- KANBrief 2/01: „Lärmschutz – Die neue EG-„Outdoor“-Richtlinie"
- KANBrief 2/98: „Emissionen - Position der KAN“
- KAN-Bericht 8: „Lärmschutz an Maschinen und Arbeitsplatz“
Vorhersehbare(r) Missbrauch/Fehlanwendungen
Ansprechpartner: Corado Mattiuzzo (mattiuzzo@kan.de)
Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung für sein Produkt durchzuführen. Dabei geht der Hersteller zunächst von der "bestimmungsgemäßen Verwendung" aus. Dies ist der nach den Angaben des Herstellers vorgesehene Verwendungszweck. Die einschlägigen Rechtstexte (z.B. die Maschinenrichtlinie) verlangen aber auch, dass solche Risiken berücksichtigt werden, die sich aus so genannten "vorhersehbaren ungewöhnlichen Situationen" ergeben, z.B. Störungen. Ferner ist die "zu erwartende Benutzung der Maschine" in Betracht zu ziehen. In der Maschinensicherheitsgrundnorm EN ISO 12100 wird dies als "vorhersehbare Fehlanwendung" bezeichnet (früher: vorhersehbarer Missbrauch). Aus Sicht der KAN ist es daher wichtig, dass in Normen neben der bestimmungsgemäßen Verwendung auch die vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen:
Landmaschinen
Ansprechpartnerin: Katharina von Rymon Lipinski (vonrymonlipinski@kan.de)
Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen an Landmaschinen bestanden in der Vergangenheit häufig unterschiedliche Auffassungen. Einerseits wurde die direkte Anwendung der grundlegenden Anforderungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie gefordert. Andererseits wurde darauf verwiesen, dass diese nur auf der Basis einer Risikobewertung unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen in der Landwirtschaft und des Standes der Technik anzuwenden sind. Daher war das Ziel von KAN-Bericht 41 "Sicherheit von Landmaschinen", den Stand der Normung von Landmaschinen festzustellen. Die europäischen und internationalen Normen wurden daraufhin analysiert, inwieweit sie die Maschinenrichtlinie hinreichend umsetzen. Die Veröffentlichung des Berichtes stieß einen nationalen Normüberprüfungsprozess an. Ergebnis war, dass nahezu alle Europäischen und Internationalen Landwirtschaftsnormen überarbeitet werden müssen. Bei der laufenden Überarbeitung unterstützt die KAN die Arbeitsschutzexperten durch abgestimmte Stellungnahmen zu den einzelnen Entwürfen.
Weitere Informationen:
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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)
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Kommission Arbeitsschutz und Normung legt Geschäftsbericht vor
Lesen Sie in unserem Jahresbericht, welche Schwerpunkte wir 2012 in unserer Arbeit gesetzt haben.
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Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe

Arbeitsschutzrelevante Normentwürfe, die sich in der öffentlichen Umfrage befinden, stehen Ihnen hier zur Verfügung (Quelle: NoRA - Normen-Recherche-Arbeitsschutz):






