KAN-Bericht 3
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| Ermittlung des Normungsbedarfs zur Festlegung von Kennwerten für Vibrationen, Sankt Augustin, 03/1996, T. Schenk (884 KB) |
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Zusammenfassung
In der hier vorgelegten Analyse wurden Richtlinien, Gesetze und andere Rechtsvorschriften sowie Normen, welche für das Gebiet der mechanischen Schwingungen erarbeitet wurden oder für dieses Gebiet bedeutsam sind, untersucht. Insbesondere wurden hierbei entsprechende Dokumente der europäischen Gesetzgebung und Normung sowie deren Überleitung in entsprechende deutsche Regelungen betrachtet.
Wesentliches Ziel der Untersuchung war die Feststellung des Entwicklungsstandes des Vibrationsschutzes jeweils bei den auf Artikel 100a und 118a des EG-Vertrages basierenden Regelungen und Normen, der Möglichkeiten, diese Regelungen zueinander in Bezug zu setzen, und die Ermittlung des Handlungsbedarfs für die Regelung noch offener Fragen. Der Schwerpunkt lag bei den zur Ausfüllung der EG-Maschinenrichtlinie notwendigen Normen mit Prüfvorschriften für die Ermittlung von Kennwerten der von Maschinen erzeugten Vibrationen.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, daß das im Entstehen begriffene europäische Regelwerk zum Arbeitsschutz einen ausreichenden Schutz des Arbeitnehmers vor der Einwirkung mechanischer Schwingungen gewährleisten kann. Obwohl dieses Regelwerk noch im Aufbau ist und einige wesentliche Richtlinien noch in der Diskussion sind, ist absehbar, daß das deutsche Niveau zum Schwingungsschutz im wesentlichen gewahrt werden kann. Teilweise sind weitere Verbesserungen möglich.
Die vorliegenden Normen, Norm-Entwürfe und Normungsvorhaben wurden in Abhängigkeit von ihrer sachlichen Einordnung in die Klassen Maschinensicherheit, Emissionsmessung, Immissionsmessung, Minderung, Meßtechnik und Allgemeines untersucht. Das europäische Normenwerk zeigt eine logische Struktur und einen folgerichtigen Aufbau. Die notwendigen Einzelbestandteile dieses Normenwerks sind teilweise bereits vorhanden, zum größten Teil noch in Arbeit und in einigen Fällen erst als Themenstellung angedacht. Wegen der bevorzugten Übernahme von internationalen Normen ist in einigen Fällen ein im Vergleich zur deutschen Normung geringeres fachliches Niveau entstanden. Diese Fälle sind jedoch durch die geplante Erarbeitung europäischer Normen zeitlich absehbar begrenzt. Ein geringfügig noch vorhandener Normungsbedarf wird aufgezeigt.
Es ergaben sich keine ernsthaften Konflikte im Hinblick auf von der Normung auszunehmende Bereiche.
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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)
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