KAN-Bericht 19
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| Normung von PSA zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität, 11/1998, D. Zimmermann (399 KB) |
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Zusammenfassung
Grundlagen
Zur Ausfüllung der Richtlinie 89/686/EWG wurden ca. 240 mandatierte PSA-Normen, hauptsächlich auf europäischer Ebene bei CEN, erarbeitet. Über diese Normung informiert der KAN-Bericht 12.
Darüber hinaus werden zur Ausfüllung derselben Richtlinie Normen mit Anforderungen an PSA gegen "Risiken der Elektrizität bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen oder Teilen von Anlagen" im CENELEC/TC 78 "Ausrüstungen und Geräte für die Arbeit an unter Spannung stehenden Anlagen oder Teilen von Anlagen" erarbeitet.
Man muß zwei Arten der elektrischen Gefährdung berücksichtigen:
- die Durchströmung des Körpers (z.B. durch Berühren betriebsmäßig unter Spannung stehender Teile),
- den Störlichtbogen, hervorgerufen durch Isolationsdurchbrüche (z.B. durch Handlungen, insbesondere Schalthandlungen unter Last).
Nach Artikel 8 der PSA-Richtlinie (89/686/EWG) sind alle PSA "zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen oder Teilen von Anlagen" komplexe PSA, also PSA der Kategorie III.
Vorgehensweise
Die Normen für PSA zum Schutz gegen diese Gefährdungen sind Gegenstand der hier vorliegenden Studie. Es wurden
- der Stand der Normung festgestellt,
- das Arbeitsschutzniveau in den Normen bewertet und Defizite aufgezeigt,
- die Eignung der Normen als Grundlage für die Baumusterprüfung der PSA überprüft.
Die Analyse der Normung im Bereich PSA stützt sich auf drei Quellen:
- Fachliteratur,
- Normen, Norm-Entwürfe sowie Arbeitsdokumente der Normungsgremien,
- Interviews von Experten (von PSA-Herstellern, Prüfinstituten, Unfallversicherungsträgern, Anwendern, Behörden).
Die hierzu vorhandenen Normen, Normentwürfe und Normprojekte werden aufgelistet und für die einzelnen PSA-Arten die Ergebnisse der Befragung dargestellt. Die Defizite in Hinblick auf den produktbezogenen Arbeitsschutz der Normen und Normentwürfe werden tabellarisch aufgelistet.
Bewertung
Bewertung der Richtlinie
- In der bisherigen Richtlinienfassung wird die Gefahr durch Störlichtbogen durch die Formulierung "Schutz gegen Stromschläge" im Anhang II, Ziffer 3.8 nicht ausreichend berücksichtigt. Die Überschrift sollte zutreffender "Schutz gegen Risiken der Elektrizität" lauten. In Verbindung mit Absatz 1 der Ziffer 3.8 des englischen Richtlinientextes wären dann alle Risiken einschließlich Störlichtbogen abgedeckt.
Bewertung der Normen
- Bei den von CENELEC erarbeiteten Normen handelt es sich zumeist um Prüfnormen. Anforderungen an das Produkt (nichtelektrische, elektrische ...) sind erst in aktuelleren Normentwürfen enthalten. In den Normen wird kein Bezug zwischen Prüfungen und den Anforderungen der Richtlinie hergestellt.
- Die Normen enthalten teilweise Anforderungen, die sowohl das Schutzniveau des Produkts steigern als auch Einfluß auf die Qualitätssicherung gemäß der Richtlinie haben.
- Kombinationen von PSA werden in den Normen nicht aufgeführt. Eine kritische Kombination ist die von Gesichtsschutzschirm und Helm, da sich nicht jeder Gesichtsschutzschirm an jedem Helm (und umgekehrt) befestigen läßt. Die Kombinierbarkeit von PSA muß schon in den bei CEN erstellten Normen berücksichtigt werden.
- Es wird, wie auch schon im KAN-Bericht 12, bemängelt, daß keine einheitlichen Anforderungen an die wesentlichen Inhalte der Informationsbroschüre gestellt werden.
- Die bisher in den DIN-VDE-Normen gestellten sicherheitstechnischen Anforderungen ließen sich in den wesentlichen Grundsätzen in die europäische Normung einbringen. Die Berücksichtigung der ergonomischen Gestaltung von Produkten ist nicht ausreichend.
- Positiv ist anzumerken, daß in den zuletzt von CENELEC erarbeiteten Normen eine Angleichung an das bei CEN existierende Normenwerk angestrebt wird. PSA-CEN/TCs sind in die Erarbeitung der Normen einbezogen worden.
Resümee
Die Ergebnisse der Studie zeigen, daß für einige Bereiche Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Normen/Normentwürfe, aber auch der Richtlinie besteht.
Die Kooperation zwischen den PSA-CEN/TCs und CENELEC/TC 78 sollte weiterhin verbessert werden.
Empfehlungen der KAN
Gesamteinschätzung
Der Bericht gibt einen guten Überblick über den zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegenden Stand der Normung. Die detaillierte Auflistung der einzelnen Normen und ihrer Defizite bietet eine praktische Hilfe bei der Überarbeitung der Normen.
Handlungsbedarf für das DIN
1. DIN wird gebeten, die Studie über die deutschen Spiegelgremien (NPS, NAFuO, DKE UK 214.3) in geeigneter Form an die europäischen Normungsgremien weiterzuleiten. Die Ergebnisse stehen dann bei der Bearbeitung der Normen/Norm-Entwürfe und der routinemäßigen Überarbeitung der Normen zur Verfügung.
2. DIN NPS wird gebeten, die europäischen Normungsgremien darauf hinzuweisen, daß in den PSA-Normen die freie Kombinierbarkeit von PSA stärker beachtet werden sollte, um der Forderung der RL 89/686/EWG, Anhang II, 1.3.3 "Erforderliche Kompatibilität von PSA, die von Benutzern gleichzeitig getragen werden sollen", zu entsprechen.
3. DIN NPS wird gebeten, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, daß der Tätigkeitsbereich des CEN-Consultant für PSA auf die bei CENELEC erarbeiteten PSA-Normen ausgeweitet wird.
4. DIN NPS wird gebeten, sich beim CEN-Rapporteur PSA für eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den CEN- und CENELEC/TCs sowie für einen besseren Informationsaustausch bzgl. der laufenden Arbeiten einzusetzen, um u.a. Doppelarbeit zu vermeiden.
5. DIN NPS und DKE UK 214.3 werden gebeten, auf eine einheitliche Terminologie (z.B. heißt die EG-Baumusterprüfung in den CENELEC-PSA-Normen "Typprüfung") in CEN- und CENELEC-Normen hinzuwirken. Generell sollte die Terminologie der PSA-Richtlinie 89/686/EWG verwendet werden; eine Vergleichsliste der Terminologie könnte ein hilfreicher Schritt dabei sein.
6. DIN NPS und DKE UK 214.3 werden gebeten, sich bei CENELEC entgegen der Entscheidung der Joint President Group (89. CENELEC/BT-Sitzung) dafür einzusetzen, daß in CENELEC-Normen für PSA ein informativer Anhang ZA, in dem die Abschnitte der Norm den Abschnitten der PSA-Richtlinie 89/686/EWG zugeordnet werden, angefügt wird, um einheitliche und anwenderfreundlichere PSA-Normen zu erstellen.
7. DIN wird gebeten, sich bei CENELEC dafür einzusetzen, daß in den Produktnormen für PSA nur Anforderungen enthalten sein dürfen, die das Schutzniveau des Produktes steigern, aber keine Auswirkungen auf die Kontrolle der fertigen PSA gemäß der Richtlinie 89/686/EWG haben.
Handlungsbedarf für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
8. Das BMA wird gebeten, sich bei der EU-Kommission auch weiterhin für die Lösung der in der Studie aufgezeigten Probleme mit der Auslegung der Richtlinie 89/686/EWG einzusetzen.
Handlungsbedarf für die Sozialpartner
9. Die Sozialpartner werden gebeten, darauf hinzuwirken, daß die Anwender der PSA sich stärker an der Normungsarbeit beteiligen, um ihre Erfahrungen und Probleme mit den Produkten in die laufende Arbeit einzubringen.
Handlungsbedarf für die KAN-Geschäftsstelle
10. Die KAN-Geschäftsstelle wird aufgefordert, entsprechend den Empfehlungen 1-7 konkrete Stellungnahmen beim DIN einzureichen.
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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)
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