KAN-Bericht 41
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| Sicherheit von Landmaschinen, 06/2008, Wilfried Gramatte (693 KB) |
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| Bericht des Projektnehmers (1011 KB) | |
Zusammenfassung
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat die Studie zur Sicherheit von Landmaschinen initiiert, weil in Deutschland unterschiedliche Auffassungen bezüglich der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bei Landmaschinen bestanden. So spielen z.B. Schutzeinrichtungen vor Gefahr bringenden Bewegungen in den Forderungen der Maschinenrichtlinie eine maßgebliche Rolle. Demgegenüber wird im Bereich der Landwirtschaft immer wieder hervorgehoben, dass bei Landmaschinen den spezifischen Bedingungen des beweglichen Einsatzes und den verfahrenstechnischen Randbedingungen Rechnung zu tragen ist, und daher die vorgenannten Schutzeinrichtungen vielfach nicht eingesetzt werden können. Diese Auffassung findet sich auch in den einschlägigen Sicherheitsnormen für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte wieder. Von den Mitgliedstaaten Italien und Frankreich wird in einer solchen Vorgehensweise ein Widerspruch zur Maschinenrichtlinie gesehen.
Die KAN leitete hieraus die Notwendigkeit ab, eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der Arbeitsschutzpartner in der Europäischen Union zu initiieren. Die Studie soll eine Basis schaffen, auf die die europäischen Arbeitsschutzkreise zurückgreifen können, um aus Arbeitsschutzsicht Einfluss auf die Normung von Landmaschinen auf europäischer und internationaler Ebene zu nehmen.
Durchführung der Studie
Zur Landtechnik gehören Traktoren, Land- und Forstmaschinen sowie Garten- und Kommunaltechnik. Die Normung findet auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene statt.
Der Schwerpunkt der Untersuchung lag in der Überprüfung harmonisierter europäischer Normen, die die Maschinenrichtlinie konkretisieren. Die projektbegleitende Arbeitsgruppe wählte 23 für den Kernbereich der Landwirtschaft relevante Normen und Norm-Entwürfe aus. Die Bereiche Forst- und Gartengeräte, Kommunalgeräte, Handgeführte Geräte und Normen, die Umweltaspekte bei Landmaschinen betreffen, wurden ausgenommen.
Für die untersuchten Normen und Norm-Entwürfe wurden die grundlegenden sicherheitstechnischen Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 98/37/EG den Anforderungen gegenübergestellt, die in den Normen bzw. Norm-Entwürfen behandelt werden. Daraus wurden Empfehlungen abgeleitet, welche Abschnitte in den Normen/Norm-Entwürfen hinsichtlich der Umsetzung des Anhangs I der Maschinenrichtlinie überprüft werden sollten.
Aus den Empfehlungen ergeben sich aus Arbeitsschutzsicht sechs Schwerpunkte:
- Sicherheitsabstände
- Schutzeinrichtungen
- Arbeits- und Wartungsplätze, Plattformen und Aufstiege
- Sichtfeld
- Bruchgefahr von Hydraulikschläuchen
- Anordnung von Stellteilen.
Die KAN-Studie regt an, bei der Anpassung des gesamten Normenwerkes eine für die Landtechnik allgemein geltende Grundnorm auf der Basis der EN 1553 „Landmaschinen - Selbstfahrende, angebaute, aufgesattelte und gezogene Landmaschinen - Gemeinsame Sicherheitsanforderungen“ und ISO 4254-1 „Landmaschinen - Sicherheit - Teil 1: Generelle Anforderungen“ entsprechend den Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie zu erarbeiten. Darauf sollten maschinenspezifische C-Normen aufbauen, in die für Einzelmaschinen gegebenenfalls die spezifischen Bedingungen der Landwirtschaft einfließen und der Stand der Technik berücksichtigt wird. Die C-Normen sollten alle für das jeweilige Erzeugnis relevanten Anforderungen der Richtlinie behandeln. Nur dann kann ein Hersteller, der harmonisierte europäische Normen anwendet, von der Vermutungswirkung ausgehen, dass sein Produkt die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Aber auch für die übrigen beteiligten Stellen (Notifizierte Stellen, Marktüberwachung und Anwender) ist es von großem Nutzen, wenn in den Normen alle einschlägigen sicherheitstechnischen Anforderungen der Richtlinie behandelt werden.
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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)
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