KAN-Bericht 22



typo3conf/ext/kekandocs/icon_pdf.gifArbeitsschutzexperten in der Normung, 11/1999
V. Eichener
(4 MB)

 

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Zusammenfassung


Einleitung


Um die Belange des Arbeitsschutzes in der Normung zu fördern und zu unterstützen, benötigt die KAN von den jeweiligen Experten Informationen aus erster Hand. Nur so können die vorhandenen Ressourcen so effektiv wie möglich eingesetzt und der Einfluss des Arbeitsschutzes auf die Normung erhöht werden. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang, in welcher Form die Arbeitsschutzvertreter bisher in die nationale Meinungsbildung eingebunden wurden und welche Informationsdefizite seitens der Normer bestehen, die durch wirkungsvolle Kommunikationsmechanismen behoben werden könnten.

Daher wurde ein Fragebogen erarbeitet und in einer Vorstudie getestet. Im zweiten Halbjahr 1998 führte das InWIS-Institut an der Ruhr-Universität in Bochum im Auftrag der KAN eine schriftliche Befragung von mehr als 600 deutschen Arbeitsschutzexperten durch, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden, Hersteller- und Anwenderunternehmen, den Sozialpartnern und anderen Fachkreisen in die Normung entsandt werden.

Die Studie soll Hinweise für die Arbeit der KAN und ihrer Geschäftsstelle liefern, insbesondere hinsichtlich:

  • der verbesserten Identifikation ihrer Zielgruppen,
  • der zukünftigen Ausrichtung ihrer Arbeitsschwerpunkte am tatsächlichen Bedarf dieser Zielgruppen sowie
  • Optimierungsvorschlägen für den Einsatz der KAN-Serviceinstrumente.

In der integrierten Auswertung von Vorstudie und Hauptuntersuchung wurden 329 Normer erfasst. Dieser hohe Rücklauf erlaubt die Aussage, dass die Ergebnisse ein zutreffendes Bild der Arbeitssituation und -möglichkeiten der befragten Arbeitsschutzvertreter in der Normung liefern. Von Repräsentativität im streng statistischen Sinne darf bei dieser Studie allerdings nicht gesprochen werden, da die Zahl aller potenziell Betroffenen (= Grundgesamtheit) nur näherungsweise bekannt ist.



Arbeitssituation der Arbeitsschutzexperten in der Normung

Die deutliche Mehrheit der befragten Arbeitsschutzexperten, die in einem supranationalen Normungsgremium mitarbeiten, ist bei CEN tätig. Die Vertreter von staatlichen Arbeitsschutzbehörden, von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und von Gewerkschaften sind in den europäischen Normungsgremien CEN und CENELEC deutlich unterrepräsentiert, während die Mitarbeiter der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (84 % der berufsgenossenschaftlichen Experten, die geantwortet haben) und der Prüfinstitute (80 %) dort besonders häufig vertreten sind. In den internationalen Normungsgremien dagegen sind die Vertreter von Großunternehmen mit 57 % am stärksten vertreten. Zwei Drittel der Befragten sind Mitglied der nationalen Delegation, während ein Drittel eine Leitungsfunktion als Convenor innehat. Solche Convenorschaften sind in den Fachbereichen Maschinen und Druckbehälter sowie PSA besonders häufig zu finden.

Der zeitliche Aufwand für die Normungsarbeit liegt bei gut 75 % der Befragten unter 20 Tagen je Gremium im Jahr. Da die Normungsmitarbeit für die deutliche Mehrheit der Experten nur eine Nebenaufgabe darstellt, ist die Mitarbeit oft mit einem hohen persönlichen Einsatz verbunden. Dieser erfordert in den allermeisten Fällen auch ein Engagement über die reguläre Arbeitszeit hinaus; nur ca. 20 % können die Vor- und Nachbereitung der Normungsarbeit in ihrer regulären Arbeitszeit verrichten. Dieser Einsatz wird von den Mitarbeitern erbracht, weil die Normung ihnen einen großen Nutzen (v.a. wichtige Kontakte und Informationen) bringt. So gibt die überwiegende Mehrheit an, über die Normungstätigkeit wichtige Fachinformationen und Kontakte zu erhalten.



Orientierungen in der Normungsarbeit

Eine deutliche Differenzierung zeigt sich beim Rollenverständnis der befragten Normungsmitarbeiter. Eine große Teilgruppe betrachtet sich eher als unabhängige Experten, eine andere, kleinere Gruppe eher primär als Delegierte des Fachkreises. Vergleicht man diejenigen Mitarbeiter mit langjähriger Normungserfahrung mit denen, die erst seit wenigen Jahren in der Normung tätig sind, dann fällt auf, dass sich die langjährigen Experten im Gegensatz zu den Neulingen in der Normung in der Mehrheit als unabhängige Experten und nicht als Delegierte ihres Fachkreises betrachten. Außerdem sind es die Neulinge in der Normung, die sich in stärkerem Maße als Arbeitsschutzvertreter im Normungsgremium verstehen.



Durchsetzbarkeit der deutschen Arbeitsschutzinteressen

Die Mehrheit der Befragten ist der Meinung, dass sich Arbeitsschutzinteressen im deutschen Spiegelgremium fast immer oder zumindest teilweise durchsetzen lassen. Befragt nach den Auswirkungen der europäischen Normung auf den Stand des deutschen Arbeitsschutzes geben fast 60 % an, dass das deutsche Arbeitsschutzniveau gehalten wird. Besonders optimistisch äußern sich Experten, die in den Fachbereichen Maschinen und Druckbehälter sowie PSA tätig sind.

Die vorherrschende Meinung unter den Befragten ist offensichtlich: Man kann Arbeitsschutzinteressen sowohl national wie auch in der supranationalen Normung zumindest teilweise durchsetzen, wenn man sich aktiv am Normungsgeschehen beteiligt.



Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Normungsarbeit

Dieses grundsätzlich positive Bild der Normungsarbeit wird allerdings getrübt durch eine Reihe von Einschränkungen, unter denen fast alle Normungsmitarbeiter leiden. Neben dem weit verbreiteten Mangel an Arbeitskapazitäten sieht rund die Hälfte der Befragten in der Kompliziertheit der Normungsverfahren, in Sprachproblemen und einem unzureichenden Informationsfluss potentielle Hemmnisse für die Durchsetzung von Arbeitsschutzinteressen. Darüber hinaus zeigen sich (nach Aussage der Befragten) beim Zugang zu Informationsquellen, die für die Normungsarbeit wichtig sind, zum Teil massive Defizite. Drei Viertel der Mitarbeiter haben keinen oder nur schlechten Zugang zur DITR-Datenbank und zum EU-Informationsverfahren (DIN und DITR sind entsprechend dem Stand der Technik im Internet repräsentiert. Um auf die zur Verfügung gestellten Datenbanken zugreifen zu können, müssen potentielle Benutzer hauseigene Voraussetzungen wie Computer und Netzzugang schaffen. Im Rahmen des EG-Informationsverfahrens werden die nationalen Normungsthemen in Brüssel notifiziert. Jeder kann diese Informationen kostenlos vom DITR erhalten). Mehr als die Hälfte besitzen keinen oder nur schlechten Zugang zum Internet.

Dementsprechend haben die Normer eine lange Wunschliste von Unterstützungsmaßnahmen geäußert, die an diesen Problemen ansetzen. Von der Mehrheit der Befragten wurden folgende Maßnahmen als wichtig oder unbedingt notwendig genannt: Verbesserung der Sprachkenntnisse, erweiterte Arbeitskapazitäten, bessere Abstimmung mit den Arbeitsschutzexperten anderer Länder, fachliche Weiterbildung, aktuelle Fachinformationen, ein verbesserter Zugang zu elektronischen Medien sowie Informationen über Verfahrensfragen der Normung. An diesem Bedarf der Zielgruppe könnte sich die KAN bei der zukünftigen Ausrichtung ihrer Arbeitsschwerpunkte orientieren.



KAN-Dienstleistungen überwiegend positiv bewertet

Der Bekanntheitsgrad der einzelnen KAN-Dienstleistungen ist sehr unterschiedlich. Während die deutliche Mehrheit der Experten sowohl die KAN-Berichte wie auch die vierteljährliche Informationsschrift KANBRIEF kennt, sind die 1998 erstellte Internet-Homepage oder Schulungsveranstaltungen der KAN nur wenigen Arbeitsschutzvertretern bekannt.

Einen deutlichen Einfluss auf den Bekanntheitsgrad der KAN-Leistungen hat die den Experten entsendende Institution, die auch meist der Arbeitgeber ist. Während sich KAN-Berichte, KANBRIEF sowie KAN-Stellungnahmen unter den Mitarbeitern der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der staatlichen Arbeitsschutzbehörden sowie der Gewerkschaften einer allgemein hohen Bekanntheit erfreuen, sind sie unter den Vertretern der Hersteller- und Anwenderunternehmen nur in deutlich geringerem Maße bekannt. Für die Öffentlichkeitsarbeit der KAN bestehen also sowohl hinsichtlich der einzelnen Instrumente (Internet-Homepage, Schulungsveranstaltungen) wie auch hinsichtlich des Segments in der Zielgruppe (Großunternehmen, KMU) noch bedeutende Optimierungspotenziale.

Sind die KAN-Serviceangebote den Befragten bekannt, dann werden sie auch überwiegend als hilfreich bewertet. So werden KAN-Berichte, KANBRIEF sowie KAN-Stellungnahmen nur von einer Minderheit der Experten als nicht hilfreich angesehen. Die höchste uneingeschränkte Zustimmung erhalten die KAN-Berichte. Dies bedeutet aber nicht, dass die Angebote der KAN nicht einer fortlaufenden Anpassung sowohl an die wechselnden Bedürfnisse der Zielgruppe als auch die unterschiedlichen Ansprüche einzelner Segmente innerhalb der Zielgruppe (Neulinge in der Normung vs. langjährige Experten in der Normung) bedürfen.



Empfehlungen der KAN aus der Studie

Gesamteinschätzung

Insgesamt lässt sich den Antworten der Mehrheit der Befragten eine Botschaft entnehmen: Arbeitsschutz-Institutionen, die sich an der europäischen und internationalen Normung beteiligen, haben gute Chancen, die Verwirklichung der Ziele des Arbeitsschutzes mitzugestalten.

Das grundsätzlich positive Bild der Normungsarbeit wird allerdings getrübt durch eine Reihe von Erschwernissen, wie sie unter "Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Normungsarbeit" (vgl. Seite XY) aufgelistet werden. Dementsprechend wünschen sich die Arbeitsschutzexperten Unterstützungsmaßnahmen, die an diesen Problemen ansetzen. Daraus lassen sich Ansatzpunkte für zukünftige Arbeitsschwerpunkte der KAN und der in ihr mitarbeitenden Institutionen ableiten.

Handlungsbedarf für das DIN und die entsendenden Institutionen

  • Das DIN wird gebeten zu prüfen, ob es in den Normungsgremien gezielt auf seine Angebote zu elektronischen Medien und zum EG-Informationsverfahren hinweisen kann.
  • Die Arbeitsschutzexperten entsendenden Institutionen werden gebeten zu prüfen, wie sie ihren Mitarbeitern den Zugang zu elektronischen Medien erleichtern können.

Handlungsbedarf für den HVBG

  • Die Berufsgenossenschaften sind die Hauptträger des Arbeitsschutzes in der nationalen und der supranationalen Normung. Sie übernehmen damit in diesem Feld eine fachliche Meinungsführerschaft, die u.a. in der branchenspezifischen Ausrichtung begründet ist und bei der auch die Belange der KMU als Normenanwender Berücksichtigung finden. In der Mitgliederversammlung 1/99 hat daher der VFA-Vorstand einen Appell für eine Fortführung des Engagements in der Normung an die Einzelberufsgenossenschaften gerichtet.

Handlungsbedarf für den LASI

  • Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden sind in der Normungsarbeit deutlich unterrepräsentiert. Die Vertreter des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) im KAN-Beirat werden gebeten sich dafür einzusetzen, dass die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder die effektive Beteiligung der staatlichen Vertreter an der Normungsarbeit verstärken. Entscheidungen, wie die des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW, sich aus der produktbezogenen Normungsarbeit ganz zurückzuziehen, sollten auch mit Rücksicht auf die Ergebnisse dieser Studie überdacht werden.

Handlungsbedarf für die KAN

  • Der Bekanntheitsgrad einzelner Serviceinstrumente der KAN (Homepage, Schulungsveranstaltungen) muss verbessert werden. Dies gilt auch für einzelne Segmente der Zielgruppe (v.a. Hersteller- und Anwenderunternehmen, KMU). Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt zu prüfen, durch welche Maßnahmen der Informationsbereitstellung die KAN die Arbeitsschutzexperten in der Normung noch besser unterstützen kann und welche Mittel dafür bereitgestellt werden müssen.
  • Die Arbeitsschutzexperten, die neu in der europäischen und internationalen Normung mitarbeiten, benötigen Grundlageninformationen zu den Verfahren sowie die Möglichkeit, fundierte Kenntnisse und bewährte Strategien der schon länger in Gremien Tätigen kennenzulernen. Zu diesem Zweck sollten entsprechende Informations- und Fortbildungsmodule konzipiert und angeboten werden. Der entsprechende Beschluss des KAN-Beirats ist mit Priorität umzusetzen.
  • Von den Befragten wird eine bessere Abstimmung mit den Arbeitsschutzexperten der anderen europäischen Mitgliedstaaten gewünscht. Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt zu prüfen, ob sie z.B. durch das Anbieten von Abstimmungsgesprächen zu wichtigen Normvorhaben aus Sicht des Arbeitsschutzes dabei Unterstützung leisten könnte.
  • Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt, im Vorfeld einer deutschen Diskussion über die supranationale Normungsmitarbeit der in der Normung unterrepräsentierten interessierten Kreise, wie z.B. Arbeitnehmer und Anwender-KMU, Förderungsmöglichkeiten zu prüfen.

Die KAN-Studie 27 wurde aus der Perspektive des Normungsmitarbeiters durchgeführt. Interessant wäre zu erfahren, wie die entsendenden Stellen (Unternehmen, Verbände, sonstige Fach- und Interesseninstitutionen) den Nutzen der Normungsmitarbeit einschätzen. Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt zu prüfen, ob eine vergleichbare Bearbeitung dieser Fragestellung erfolgsversprechend ist.


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