KAN-Bericht 6
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| Sicherheitsbauteile - Arbeitsgrundlagen für die Normung, 08/1996, F. Kreutzkampf/F. Börner (333 KB) |
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Zusammenfassung
Bestandsaufnahme
1. Hersteller von Maschinen und Anlagen bedienen sich im Zuge der Rationalisierung verstärkt der Zulieferung von Komponenten und Teilsystemen. Übernehmen diese Komponenten und Teilsysteme Sicherheitsfunktionen, müssen sie besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Die EG-Richtlinien tragen diesem Umstand Rechnung und beziehen sich in ihrem Anwendungsbereich nicht mehr allein auf Maschinen und Anlagen, sondern auch auf sicherheitsrelevante Bauteile.
2. Die Studie stellt die EG-Richtlinien nach Artikel 100 bzw. 100a EG-Vertrag zusammen, in denen Anforderungen an Bauteile mit sicherheitstechnischer Bedeutung formuliert werden. Zu jeder dieser EG-Richtlinien werden die Definitionen der sicherheitsrelevanten Teilsysteme, die Anforderungen und die Verfahren der Konformitätsbewertung beschrieben und auf Gemeinsamkeiten hin analysiert.
3. In der Studie werden aus den zusammengestellten EG-Richtlinien die darin genannten bzw. aus der Definition abzuleitenden Bauteile aufgelistet. Die Bestandsaufnahme der zugehörigen Europäischen Normen bzw. Norm-Entwürfe verdeutlicht, daß für fast alle aufgeführten Bauteile Normungsaktivitäten begonnen wurden bzw. abgeschlossen sind.
4. Die Studie gibt die zugehörigen deutschen Vorschriften, Normen und Regelwerke an, in denen sicherheitsrelevante Anforderungen und Beurteilungskriterien an das Bauteil beschrieben sind. Es wird ersichtlich, daß diese einen großen Teil der in den EG-Richtlinien genannten bzw. daraus abzuleitenden grundlegenden Anforderungen abdecken.
Analyse der Bestandsaufnahme
5. Obwohl in den EG-Richtlinien für Systeme und Teilsysteme mit Sicherheitsfunktionen verschiedene Begriffe gewählt werden (z.B. Teil, Bauteil, Komponente, Vorrichtung, Sicherheitsbauteil), kann der Studie nach in den meisten Fällen eine gemeinsame Definition abgeleitet werden. Danach müssen sicherheitsrelevante Bauteile einzeln in Verkehr gebracht werden können und eine Sicherheitsfunktion entsprechend den Anforderungen der Richtlinie übernehmen.
6. Für eine Reihe von sicherheitsrelevanten Bauteilen befinden sich die Anforderungen nicht in eigenständigen Bauteilnormen, sondern sind in die anwendungsspezifischen Produktnormen integriert.
7. Die Harmonisierten Europäischen Normen bzw. Norm-Entwürfe unterscheiden sich erheblich in Umfang, Inhalt und Anforderungstiefe. So sind einige Normen bzw. Norm-Entwürfe zu Sicherheitsbauteilen sehr allgemein gehalten und konkretisieren nur unzureichend die grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie (s. EN 418 "Not-Aus-Einrichtungen" oder prEN 1088 "Verriegelungseinrichtungen"). Für andere Sicherheitsbauteile werden dagegen bis ins Detail gehende Bauteil- und Prüfnormen erstellt, die in ihrem Umfang und in der Anforderungstiefe teilweise über die Konkretisierung der grundlegenden Anforderungen der zugehörigen EG-Richtlinie hinausgehen (prEN 1760 "Schaltmatten" oder prEN 50100 "Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen").
8. Allgemein wird in der Studie beanstandet, daß die Verabschiedung Europäischer Normen und deren Harmonisierung in vielen Fällen verzögert erfolgt. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß für neue Technologien entsprechende Normungsvorhaben noch fehlen.
Vorschlag für eine deutsche Position
9. In der Studie wird vorgeschlagen, als Grundlage für die Europäische Normung in den Richtlinien eine einheitliche Begriffsbezeichnung für Komponenten, Systeme und Teilsysteme mit Sicherheitsfunktionen zu schaffen.
10. Es sollten eigenständige Bauteilnormen oder besondere Abschnitte in den Produktnormen erstellt werden, auf deren Basis eine sicherheitstechnische Beurteilung für die Konformitätserklärung erfolgen kann. Dies ist insbesondere wichtig, wenn sicherheitsrelevante Bauteile einzeln in Verkehr gebracht werden.
11. Der Inhalt der Normen für Bauteile sollte von den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der zugehörigen EG-Richtlinie ausgehen und lediglich diese konkretisieren.
12. Zur Beschleunigung der Normungsaktivitäten mit bedeutendem sicherheitstechnischen Inhalt - sowohl beim Aufgreifen neuer Normungsvorhaben als auch bei deren Bearbeitung - sollten Prioritäten gesetzt werden.
13. Beim Fehlen einer Harmonisierten Europäischen Norm sollten Europäische Norm-Entwürfe als Basis für eine sicherheitstechnische Beurteilung empfohlen und berücksichtigt werden.
Empfehlungen der KAN
Gesamteinschätzung
Der Bericht gibt einen guten Überblick über den zum Zeitpunkt der Bearbeitung vorliegenden Stand der Normung im Bereich der sicherheitsrelevanten Bauteile. Alle für den Bereich der Bauteile relevanten Richtlinien wurden analysiert und das zugehörige Normenwerk aufgelistet. Aus den klar dargestellten Problempunkten werden Vorschläge für eine nationale Position abgeleitet.
Die KAN zieht zu zwei Aspekten, abweichend von den Autoren, Schlußfolgerungen aus den Ergebnissen der Studie:·
Die sicherheitsrelevanten Bauteile der einzelnen Richtlinien lassen sich nicht unter einem Begriff zusammenfassen. So umfaßt der Begriff "Sicherheitsbauteile" nach der Maschinenrichtlinie z.B. wesentlich weniger als die Komponentenbegriffe anderer Richtlinien.·
Beim Fehlen einer Harmonisierten Europäischen Norm sollten Normenschluß-entwürfe (Final drafts für prEN), bei denen die Beratungen auf CEN-Ebene ergeben haben, daß die Annahme als Formsache betrachtet werden kann, als Basis für eine sicherheitstechnische Beurteilung empfohlen und berücksichtigt werden. Dies sollte nicht schon für Europäische Norm-Entwürfe gelten.
Handlungsbedarf für das Bundesministerium für Arbeit (BMA)
1. Derzeit werden in den verschiedenen Richtlinien Begriffe wie Bauteil, Komponente, Vorrichtung etc. verwendet. Das BMA wird gebeten, bei zukünftigen EG-Richtlinien auf eine eindeutige Begrifflichkeit für sicherheitsrelevante Bauteile hinzuwirken.
2. An das BMA wird die Empfehlung ausgesprochen, daß, solange Harmonisierte Europäische Normen noch nicht fertiggestellt sind, für eine Übergangszeit Normenschlußentwürfe (Final drafts für prEN) als Beurteilungsbasis im Einzelfall national empfohlen werden, um so für die Konformitätserklärung herangezogen werden zu können. Dies sollte einschränkend nur für die Normenschlußentwürfe gelten, bei denen die Beratung auf CEN-Ebene ergeben hat, daß die Annahme als Formsache betrachtet werden kann.
Handlungsbedarf für das DIN
3. Der Begriff "Sicherheitsbauteil" sollte als Suchbegriff in das Schlagwortregister zur Norm aufgenommen werden.
4. Die KAN wendet sich über das DIN an die CEN/CENELEC-TCs mit der Bitte, zitierbare Abschnitte in den Produktnormen zu erstellen, auf deren Basis eine Konformitätserklärung bzw. Prüfbescheinigung für Bauteile erfolgen kann. Falls Bauteile nicht einem einzelnen Produkt zugeordnet werden können und nicht in der produktspezifischen Norm behandelt werden, sollten in restriktivem Umfang eigenständige Normen erarbeitet werden.
5. Die derzeit erstellten bzw. sich in Vorbereitung befindenden Normen unterscheiden sich erheblich in ihrem Umfang und ihrer Anforderungstiefe. Die CEN/CENELEC-TCs werden daher über das DIN gebeten, die in den Sicherheitsbauteilnormen formulierten Produktanforderungen, die der Konkretisierung der grundlegenden Anforderungen einer EG-Richtlinie dienen, deutlich zu kennzeichnen. Dies kann z.B. durch einen informativen Anhang erfolgen, in dem neben den entsprechenden Anforderungen die zugehörige EG-Richtlinie aufgeführt wird.
6. Das DIN wird gebeten, hinsichtlich der Sicherheitsbauteilnormung eine Prioritätenliste zu initiieren. Zielsetzung ist, daß Normungsaktivitäten mit bedeutendem sicherheitstechnischen Inhalt vorrangig behandelt werden können. Die KAN-Geschäftsstelle wird beauftragt, dazu die Positionen der in der KAN vertretenen Gruppen einzuholen, auszuwerten und dem DIN zur Verfügung zu stellen.
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(Foto: Rainer Sturm, Pixelio)
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