Normung im Bereich persönliche Schutzausrüstung

Rechtsgrundlage der Produktnormung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Europa ist die Verordnung (EU) 2016/425 nach Artikel 114 AEU-Vertrag. PSA im Sinne der Verordnung ist „Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden“. Die EU-Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC beauftragt, Normen für den Bereich PSA zu formulieren.

Die PSA-Normen werden auf nationaler Ebene hauptsächlich im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS), außerdem im Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO), im Normenausschuss Sport- und Freizeitgeräte (NASport) sowie der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) erstellt. Dort werden auch die relevanten Gremien auf europäischer und internationaler Normungsebene gespiegelt.

Klar getrennt von der Herstellung der PSA-Produkte ist die Benutzung von PSA. Diese ist durch die EG-Arbeitsschutzrichtlinie 89/656/EWG (eine Richtlinie nach Artikel 153 AEU-Vertrag) geregelt. Sie ist in Deutschland als PSA-Benutzungsverordnung umgesetzt.

Eine ausführliche Beschreibung der wesentlichen Änderungen der seit 2018 geltenden PSA-Verordnung gegenüber der aufgehobenen PSA-Richtlinie finden Sie hier:

Das neue Gesetz für Persönliche Schutzausrüstungen - Alles Wichtige für Betriebspraktiker" (pdf)
Aus: Sicherheitsingenieur 01/2018, S. 26-30, Autor: Dr. Martin Liedtke

Die neue europäische PSA-Verordnung (EU) 2016/425 (pdf, nicht barrierefrei) Aus: Heft 5/2016, S. 187-190, Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft

Smarte PSA

"Wenn die Schutzausrüstung mitdenkt", Interview in der Fachzeitschrift Personal Protection & Fashion, August 2022 (pdf, nicht barrierefrei)

Gefahrstoffe in persönlicher Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstungen sind moderne Industrieprodukte und werden häufig aus oder mithilfe dutzender Stoffe hergestellt. Trotzdem dürfen von ihnen keine inhärenten Risiken und andere störende Eigenschaften ausgehen. Insbesondere verlangt der Gesetzgeber, dass die verwendeten Ausgangswerkstoffe und ihre möglichen Zersetzungsprodukte Gesundheit und Sicherheit des Nutzers nicht beeinträchtigen dürfen. Angesichts der Vielzahl der bei der Herstellung verwendeten Stoffe und Materialien ist das eine erhebliche Herausforderung für Normung, Hersteller und Prüfstellen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:

PSA: ohne Gefahrstoffe! (pdf, nicht barrierefrei) Aus: Heft 1/2018, S. 18-20, Safety-Plus

Gefahrstoffe in persönlicher Schutzausrüstung: Wie „gesund“ muss PSA sein? (pdf, nicht barrierefrei) Aus: Heft 5/2016, S. 191-193, Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft

Weitere Informationen:

KANBrief 1/23: Leitfaden für den Gebrauch und die Auswahl von Schutzhandschuhen
KANBrief 3/21: "Zeckenschutz durch Permethrin in PSA"

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Dr. Michael Thierbach.

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