Zugangsöffnungen

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Personen bei einem Notfall unverzüglich gerettet werden können. Dies schließt die Bereitstellung geeigneter Zugänge zu den Arbeitsmitteln und in diese ein. Die Zugangsöffnungen von Tanks und Behältern sind jedoch herstellerseitig teilweise sehr klein. Der Einstieg mag zwar mit Mühe noch gelingen, aber eine Rettung einer bewusstlosen Person durch diese Öffnung ist nicht in jedem Fall möglich. Im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung werden Mindestmaße empfohlen, die ausreichend groß sind, um Personen retten zu können. Diese Empfehlungen richten sich aber nicht an Hersteller, sondern können Betreibern lediglich als Auswahlhilfe beim Kauf von Behältern dienen. Betreiber erkennen möglicherweise nicht, dass sie zwar einen normgerechten Behälter erwerben, dieser ihnen aber zukünftig Probleme bereiten kann. Zusammen mit dem zuständigen Sachgebiet der DGUV setzt sich die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) dafür ein, die zugrundeliegenden Europäischen Normen zu verbessern.

Lesen Sie dazu den Artikel von Werner Sterk "Retten aus Behältern beginnt bei der Konstruktion" (pdf, nicht barrierefrei) erschienen in "Technische Sicherheit Bd. 6 (2016) Nr. 4 April"

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Schlutter.

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